Lebensmittelkontrolle
| Lebensmittelkontrolleur | Emil Briner |
Die Lebensmittelkontrolle stützt sich auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es bezweckt die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können.
Die Oberaufsicht über die Lebensmittelkontrolle liegt beim Kantonalen Labor. Hier finden Sie weiterführende Informationen und Merkblätter zu einzelnen Themen.
Gebühren
Die Lebensmittelkontrolle ist eine staatliche Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit. Sie wird grundsätzlich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert und ist gebührenfrei, soweit keine Beanstandungen erfolgen. Für Kontrollen, die zu Beanstandungen geführt haben, sowie für besondere Dienstleistungen werden Gebühren verlangt.
Weitere Informationen:
Kantonales Labor des Kantons Zürich
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