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Geburt und Anerkennung

Hausgeburten sind innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden. Den Geburtsscheine erhalten Sie beim Zivilstandsamt des Geburtsortes!

Anerkennung vor der Geburt

Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für die Anerkennung. Nähere Angaben zu den dafür benötigten Dokumenten finden im Merkblatt Anerkennung eines Kindes vor der Geburt.

Anerkennung nach der Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!  Nähere Angaben für die nachträgliche Anerkennung eines Kindes nach der Geburt finden Sie im Merkblatt Anerkennung eines Kindes nach der Geburt.

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