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Sozialversicherungen

Als Sozialversicherungen gelten:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, kant. Beihilfe und Gemeindezuschuss)
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Familienzulagen (FL)
  • Berufliche Vorsorge / Pensionskasse (BV)
  • Unfallversicherung (UV)
  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung (KV)
  • Militärversicherung (MV)

AHV-Zweigstelle
Gemeindehaus
3. Stock
Büro S301/S303
Tel. 044 928 77 35
E-Mail an Sozialversicherungen

 
Daniela Salzmann, Fachbereich Sozialversicherungen

Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen den Einwohnern und der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich. Sie informiert die Einwohner in den Bereichen AHV, IV, EO, FL sowie KV und gibt Formulare und Merkblätter ab. Informationen, Formulare und Merkblätter erhalten Sie auch direkt unter www.svazurich.ch, Tel. 044 448 50 00 oder www.ahv-iv.info.

Informationen für die Gründung einer eigenen Firma finden Sie unter www.gruenden.ch.


Zusatzleistungen zur AHV/IV
Gemeindehaus
3. Stock
Büro S301/S303
Tel. 044 928 77 37/81
E-Mail an Sozialversicherungen


Elisabeth Gamma, Leiterin Fachbereich Sozialversicherungen
Jeannette Muff, Fachbereich Sozialversicherungen

Diese Stelle richtet Einwohnern mit einer AHV- oder IV-Rente mit geringem Einkommen oder Vermögen Zusatzleistungen aus (Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfe und Gemeindezuschüsse).

Informationen: www.ahv-iv.info und www.svazurich.ch



Weitere Informationen:

Obligatorische Krankenpflegeversicherung
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss innert 3 Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichert sein. Spezielle Bedingungen gelten für Bürger von Staaten der Europäischen Gemeinschaft.

Infomationen: www.santesuisse.ch und www.kvg.org

Individuelle Prämienverbilligung für die oligatorische Krankenpflegeversicherung
Die berechtigten Personen werden durch die Wohngemeinde erfasst und der SVA Zürich gemeldet. Neuzuzüger sowie Einwohner deren persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse sich ändern, müssen jedoch eine Nachmeldung bei der Wohnsitzgemeinde einreichen.

Informationen: www.svazurich.ch

Arbeitlosenversicherung
Arbeitslos gewordene Personen melden sich mit dem Schriftenempfangsschein oder dem Ausländerausweis direkt beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV, Stelzenstrasse 42, 8706 Meilen, Tel. 044 924 17 17, Fax 044 924 17 24 

Informationen: www.awa.zh.ch und www.treffpunkt-arbeit.ch

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