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AHV-Zweigstelle

Gemeindehaus, 3. Stock, Büro S 301
Tel. 044 928 77 35
Fax 044 928 71 71
E-Mail an Sozialversicherungen

Ihre Ansprechpartnerin

Daniela Salzmann Fachbereich Sozialversicherungen                  


Dienstleistungen

AHV-Zwiegstelle (AHV/IV/EO, Kinderzulagen)

Die AHV-Zweigstelle ist Anlaufstelle für die Bevölkerung in allen Belangen der AHV/IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse (SVA). Sie erteilt allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen und gibt Formulare und Merkblätter ab. Keine Auskünfte können hingegen erteilt werden, wenn es um Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge geht. In solchen Fällen ist jeweils direkt die zuständige Ansprechperson der kantonalen Ausgleichskasse zu kontaktieren. Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch direkt unter www.svazurich.ch, Tel. 044 448 50 00 oder www.ahv-iv.info

Krankenversicherung, individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Ueber den individuellen Anspruch auf die Prämienverbilligung gibt die AHV-Zweigstelle der aktuellen Wohngemeinde Auskunft. Sie klärt ab, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind oder nicht. Wenn ein Anspruch besteht, können die entsprechenden Formulare bei der AHV-Zweigstelle Stäfa bezogen und nach dem Ausfüllen wieder dahin geschickt werden. Weitergehende Informationen und Merkblätter sind unter 
http://www.svazurich.ch/pdf/6.07d.pdf und http://www.svazurich.ch/pdf/IPV2011.pdf  erhältlich.


AHV-Zweigstelle

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