Zusatzleistungen zur AHV/IV
Gemeindehaus, 3. Stock, Büro S 301 / S 303
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| Elisabeth Gamma | Leiterin Fachbereich Sozialversicherungen | Tel. 044 928 77 37 |
| Jeannette Muff | Fachbereich Sozialversicherungen | Tel. 044 928 77 81 |
Zuständigkeiten:
- Elisabeth Gamma, A - L
- Jeannette Muff, M - Z
Dienstleistungen
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV haben den Zweck, die finanzielle Situation von AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentnern mit kleinen Einkommen so zu verbessern, dass der Existenzbedarf (Lebensunterhalt, Miete und Krankenkasse) in angemessener Weise gedeckt werden kann. Sie dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Neben den Einnahmen und Ausgaben wird auch das Vermögen berücksichtigt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfen und kommunale Gemeindezuschüsse ausgerichtet. Für die Mehrheit der Bezüger wird eine Kombination der drei Leistungen vergütet. Die Kombination wird als Zusatzleistung zur AHV/IV bezeichnet.
Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zuvilrechtlichen Wohnsitz hat.
Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zuvilrechtlichen Wohnsitz hat.
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