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Accesskeys

Besuchervisium / Verpflichtungserklärung

Möchten Sie eine Person aus einem visumspflichtigen Land einladen? Hier finden Sie die nötigen Informationen dazu.

Ablauf des Verfahrens

Die Besucherin oder der Besucher bezieht auf der schweizerischen Auslandvertretung in seinem Herkunftsland das Formular „Verpflichtungserklärung“. Die schweizerische Auslandvertretung eröffnet nach Antragstellung (Visumsantragsformular) ein entsprechendes Verfahren und übergibt das kostenlose Formular.

Die ausländische, antragsstellende Person füllt den ersten Teil aus und übermittelt das Formular an die Gastgeberin oder an den Gastgeber in die Schweiz.

Die Gastgeberin oder der Gastgeber ergänzt den mittleren Teil des Formulars und spricht persönlich zur Kontrolle am Schalter der Einwohnerdienste vor.

Die Einwohnerdienste prüft, ob die Voraussetzungen für diese Verpflichtung gegeben sind.

Voraussetzungen:

  • Die Gastgeber übernehmen die Kostengarantie in der Höhe von mindestens 30'000 Franken;
  • Der Abschluss einer Reiseversicherung für die Besucher ist obligatorisch, die Mindestdeckung muss umgerechnet 30'000.- Euro betragen;
  • Die Gastgeber bieten ausreichend Wohnraum für den Gast;
  • Keine offenen Betreibungen

Nach dieser Prüfung wird das Formular an das Migrationsamt des Kantons Zürich weitergeleitet, welches das Gesuch prüft.

Das Migrationsamt prüft die Angaben der Besucherin oder des Besuchers und der Garanten in fremdenpolizeilicher Hinsicht und übermittelt das Visumsgesuch unter Abgabe einer Stellungnahme elektronisch an die schweizerische Auslandvertretung zum endgültigen Entscheid über die Visumserteilung. Die Besucherin oder der Besucher kann dann dort das Visum abholen.

Kosten der Gemeindeverwaltung
Die Kosten der Gemeindeverwaltung betragen 40 Franken.

Weitere Informationen
Beim Bundesamt für Migration finden Sie weitere Informationen zur Einreise in die Schweiz.

zur Abteilung Einwohnerdienste