Heimatausweis
Einen Heimatausweis benötigen Personen, welche einen zweiten Wohnsitz, einen Wochenaufenthalt, begründen. Der Heimatausweis wird bei der Aufenthaltsgemeinde für die Anmeldung als WochenaufenthalterIn benötigt.
Der Heimatausweis wird für ein Jahr ausgestellt. Für lernende und studierende Personen für drei Jahre. Nach Ablauf der Frist muss der Heimatausweis verlängert werden.
Sollte der Aufenthaltsort ändern, muss ein neuer Heimatausweis beantragt werden.
| Kosten: | Abholung des Heimatausweises | Fr. 30.- |
| Versand des Heimatausweises mit Rechnung | Fr. 35.- |
Ihre Bestellung nehmen wir gerne mit folgendem Formular entgegen: