Ein- / Auszugsanzeige
Vermieter sind bei einem Wohnungswechsel dazu verpflichtet eine Einzugsanzeige bzw. Auszugsanzeige bei den Einwohnerdiensten einzureichen. Sie können diese Angaben mit untenstehendem Formular oder online melden.
Wir bitten Sie zudem Ihre Mieter darauf aufmerksam zu machen, dass das Nichtbeachten der Meldepflicht innert 14 Tagen eine Polizeibusse zur Folge hat (gemäss Kant. Gebührenverordnung, D Abs. 4).
zur Abteilung Einwohnerdienste