- Defizitbeitrag an die Waldpflege im Risitobel
- Revision der Abfallverordnung
Defizitbeitrag an die Waldpflege im Risitobel
Im Winter 1996/97 wurde ein grosser Teil des Risitobels mittels Holzereiarbeiten gepflegt. Die vorherrschenden Baumarten im Risitobel sind nebst dem typischen „Lungenkraut-Buchenwald“, Esche, Bergahorn, Traubeneiche, Kirsche, sowie als seltene Baumart die Eibe. Das Vorkommen dieser Waldgesellschaft ist im Mittelland meistens in Steilhängen und auf kalkreichem Untergrund, wie im Risitobel zutreffend, vorhanden. Mit dem Eingriff 1996/97 konnte erreicht werden, dass jüngere, gesunde Bäume die Hangsicherung übernehmen. Dank vermehrtem Lichteinfall gedeiht auch eine vielfältige Naturverjüngung. Im Frühling 2010 wurde der noch ungepflegte Teil des Risitobels erfasst. Mit den im kommenden Winter geplanten Pflege- und Durchforstungseingriffen sollen waldbauliche Ziele wie die Förderung der Naturverjüngung infolge vermehrten Lichteinfalls, Stabilität des Baumbestandes dank stufigem Waldbau, die Förderung der gut verankerten jüngeren Bäume und die Begünstigung von Traubeneiche, Bergahorn, Kirsche, sowie der seltenen Eibe erreicht werden.
Weiter soll durch die geplanten Eingriffe auf der Westseite des Risitobels verhindert werden, dass die zum Teil alten und schweren Bäume, aber auch schräg stehende und nicht mehr gut verankerte Bäume bei einem Sturm oder starkem Schneefall von selber umfallen und damit Spaziergänger oder Wanderer gefährden könnten. Die durch diese Massnahmen zu erwartende Hiebsmenge wird auf rund 128 Kubikmeter geschätzt. Die Ausführung in diesem steilen bis sehr steilen Gelände, mit zum Teil schwieriger Holzabfuhr, ist sehr kostenintensiv. Die zu erwartenden hohen Kosten können trotz des Holzerlöses nicht durch die Privatwaldkorporation finanziert werden. Der Gemeinderat hat daher eine Defizitübernahme von maximal 16'000 Franken gesprochen.
Revision der Abfallverordnung
Der Gemeinderat schlägt der Gemeindeversammlung vom Dezember 2010 eine kleinere Revision der Abfallverordnung aus dem Jahre 1992 vor. Hauptgegenstand der Revision bildet die Änderung der Gebührenerhebung. Heute werden Grundgebühren in der Höhe von 22 Franken pro Zimmer erhoben. Neu soll ein einheitlicher Tarif von voraussichtlich 70 Franken pro Haushalt oder Gewerbebetrieb festgelegt werden. Für Wohnungen mit einer kleineren Zimmerzahl würde die Grundgebühr neu 4 bis 48 Franken pro Jahr höher ausfallen, für die überwiegende Zahl der Haushalte ergäbe sich jedoch eine Senkung von zwischen 18 und 62 Franken pro Jahr. Neben der Vereinheitlichung der Grundgebühr sollen in der Revision der Abfallverordnung Bestimmungen zum Littering, zu Umtriebsentschädigungen für illegal abgelagerten Abfall sowie zur Abfallentsorgung bei öffentlichen Veranstaltungen neu erlassen werden.