In der Ausgabe der Zürichsee-Zeitung vom 12. Januar ist ein Leserbrief von Kurt Wissmann publiziert. Dieser wirft dem Gemeinderat Prozesswut vor. Die Darstellungen von Kurt Wissmann sind derart falsch und irreführend, dass sich der Gemeinderat zu einer Richtigstellung veranlasst sieht.
Kurt Wissman schreibt in seinem Leserbrief, der Gemeinderat habe gegen den Willen der Grundeigentümer versucht, ein zweites Quartierplanverfahren (es betrifft das Gebiet Oberhausen) durchzuführen, obwohl das Bundesgericht in einem ersten Verfahren das schon abgewiesen habe. Auch das zweite Verfahren sei vor Bundesgericht mit der genau gleichen Begründung beendet worden. Die totalen Kosten, die der Gemeinderat damit verursacht habe, würden 150'000 Franken betragen.
Richtig ist: Das zweite Quartierplanverfahren im Gebiet Oberhausen wurde gegen den Willen des Gemeinderates Stäfa eingeleitet. Im Februar 2002 lehnte er die Verfahrenseinleitung ab. Im Juli 2003 wurde er jedoch von der Baudirektion Kanton Zürich angewiesen, das Verfahren einzuleiten.
Richtig ist weiter: Das zweite Verfahren wurde vom Gemeinderat im April 2009 vorzeitig beendet, nachdem sich zeigte, dass die von der Baudirektion mit der Quartierplaneinleitung verbundenen Zielsetzungen sich nicht realisieren liessen. Dieser verfahrensbeendende Entscheid des Gemeinderates wurde von Grundeigentümern erfolglos bis vor das Bundesgericht gezogen. Nicht der Gemeinderat hat einen Prozess geführt, sondern Grundeigentümer, die mit der Verfahrenseinstellung nicht einverstanden waren.
Richtig ist weiter: Die Gesamtkosten des zweiten Verfahren betrugen 40'515.40 Franken. Davon übernahm die Gemeinde Stäfa 25'000 Franken, die Grundeigentümer bezahlten 15'515.40 Franken. In den Gesamtkosten enthalten sind Rechtsanwaltskosten von 7'922 Franken für die von Grundeigentümern verursachten Rechtsstreitigkeiten.
Kurt Wissmann sind alle diese Fakten bekannt. Er hat im Verfahren eine Grundeigentümerin vertreten.
Weiter unterstellt Kurt Wissmann dem Gemeinderat, er suche Vorreiterrollen wie beim Antennenverbot, bei der BVK und jetzt wieder bei den Alkoholtestkäufen und gebe Steuergelder aus, um seiner Prozesswut zu frönen. Auch diese Unterstellung ist zurückzuweisen:
Antennenverbot: Die Gemeindeversammlung stimmte am 4. Juni 2007 einer von 211 Stimmberechtigten unterzeichneten Initiative für "antennenfreie Wohn- und Industriezonen" zu. Der Gemeindeversammlung war dabei klar, dass die Initiative rechtlich nicht ohne weiteres durchsetzbar war. Der Gemeinderat war nach dem Gemeindeversammlungsbeschluss verpflichtet, diesem möglichst zum Durchbruch zu verhelfen und ihn nicht einfach wegen allfälliger Missliebigkeit auflaufen zu lassen.
BVK: Die Gemeinde hat ihren Anschlussvertrag nach damaliger eingehender Prüfung der Sachlage gekündigt. Sie hat das weder im Blick auf andere Gemeinden noch als deren Vorreiter getan. Dass anschliessend viele Gemeinden diesen Fragen aufnahmen, ist deren Entscheid und völlig unbenommen der Gemeinde Stäfa.
Alkoholtestkäufe: Wenn das Urteil des Obergerichts nicht weitergezogen würde, müssten die Alkoholtestkäufe eingestellt werden. Ein wichtiges Anliegen des gesetzlichen Jugendschutzes ginge verloren. Ein solches Ergebnis lässt sich nach Meinung des Gemeinderates nur vertreten, wenn das höchste Gericht diesen Schluss bestätigen würde. Die Kosten der Gemeinde für das Verfahren vor Ober- und Bundesgericht betragen 5'121 Franken.