| 05.02.2010 |
| - 20'000 Fr. für Jubiläum "Halle für alle" - Kein Trottoir an der Rainstrasse |
20'000 Fr. für Jubiläum "Halle für alle"
Eigentlich wurde die 1999 in Betrieb genommene Sport- und Mehrzweckhalle auf dem Frohberg, "Halle für alle", im letzten Jahr zehnjährig. Die Stiftung, der die Halle gehört, plant am 9. April 2010 einen Jubiläumsakt mit geladenen Gästen. Die Gemeinde ist Baurechtsgeberin für die Halle und hat wesentliche Investitions- und Betriebsbeiträge für die im Rahmen des damals als Public-Private-Partnership-Projekt erstellten Halle geleistet. Für den Gemeinderat erschien es darum trotz angespannter Finanzlage angemessen, sich auch an den Kosten des Jubiläumsfestes zu beteiligen. Er hat dafür einen Beitrag von 21'520 Franken bewilligt.
Kein Trottoir an der Rainstrasse
Im September 2009 bewilligte der Gemeinderat im Hinblick auf die kommende Sanierung der Werkleitungen in der Rainstrasse einen Kredit von 23'000 Franken, um zu untersuchen, ob und wie im Abschnitt Laubstenstrasse bis Bergstrasse der heute fehlende Fussgängerschutz bewerkstelligt werden kann. Inzwischen haben die beauftragten Ingenieure die Machbarkeitsstudie, die verschiedene Varianten behandelt, abgeliefert.
Die Rainstrasse weist heute im fraglichen Abschnitt Laubstenstrasse bis Etzelstrasse eine Breite zwischen 4.10 m und 6.00 m auf und verfügt über kein Trottoir. Im Verkehrsplan ist dieser Abschnitt als nutzungsorientierte Sammelstrasse klassiert und mit einer Fusswegfestlegung bezeichnet. Dieser Abschnitt wird von der Buslinie 945 der VZO befahren. Im Bereich der Liegenschaften Rainstrasse 47 und 48/50 (Strassenbreite 4.10 m) ist der Begegnungsfall Bus/Personenfahrzeug oder LKW nicht möglich. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) hält jeweils vor dem Engpass an und lässt dem öffentlichen Verkehr den Vortritt zur Durchfahrt. Ab der Etzelstrasse bis zur Bergstrasse ist die Rainstrasse nicht mehr als Nutzungsstrasse klassiert, sondern stellt eine übliche Erschliessungsstrasse dar. Die Strassenbreite beträgt zwischen 3.90 m und 5.60 m. Im Verkehrsplan ist eine Fusswegverbindung zwischen Etzelstrasse und Häldeliweg sowie vom Beewiesweg bis zur Bergstrasse vermerkt. Zurzeit besteht jedoch nur ein seeseitiges Trottoir im Bereich Beewiesweg bis zum Salenrainweg.
Heute hat die Rainstrasse im Abschnitt Laubsten- bis Bergstrasse nur ein sehr geringes Verkehrsaufkommen, obwohl sie bis zur Etzelstrasse als nutzungsorientierte Sammelstrasse klassiert ist. Das dürfte auf die teilweise engen Strassenverhältnisse zurück zu führen zu sein, welche eine Durchfahrt unattraktiv machen. Bei den Fussgängerfrequenzen ist festzustellen, dass insbesondere die Nord/Süd-Wegverbindungen wie Häldeliweg, Beewiesrainweg-Rainstrasse und Beewiesweg-Salenrainweg stark genutzt werden. Entlang der Rainstrasse selbst sind die Fussgängerfrequenzen niedrig. Im Gegensatz zu anderen Strassen liegen hier aus der Bevölkerung auch keine konkreten Anliegen in Bezug auf Fussgängerschutzmassnahmen vor.
Verkehrstechnisch ist der schwierigste Bereich im oberen Abschnitt Laubsten- bis Etzelstrasse eindeutig der Engpass bei den Liegenschaften Rainstrasse 47 und 48/50. Damit nur schon das Kreuzen von Personenwagen mit dem Bus möglich wäre, müsste die Strasse von 4.10 m auf 5.50 m verbreitert werden. Dadurch würde ein separater Gehweg notwendig, weil einerseits die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erhöht würde und die Anzahl der Fahrzeuge infolge der schnelleren Durchfahrt steigen dürfte. Die Verbreiterung würde einen massiven Eingriff in das Kernzonengebiet hervorrufen. Das Gebiet westlich der Rainstrasse beinhaltet zwar noch eine grossflächige Reservezone, die mit der Überbauung einen Mehrverkehr auslösen könnte. Die Umzonung in eine Bauzone steht in absehbarer Zeit nicht an, weshalb dieser Aspekt nicht weiter zu berücksichtigen ist. Im unteren Abschnitt (Etzel- bis Bergstrasse) sind zwar einige punktuelle Strassenengpässe zu verzeichnen, die aber für Fussgänger keinen erhöhten Gefahrenpunkt darstellen, da nur sehr wenig Verkehr vorhanden ist und die Fussgänger ausschliesslich Längsverbindungen nutzen.
Der Gemeinderat ist daher zum Schluss gekommen, dass es zum heutigen Zeitpunkt in Anbetracht der Kosten von 0,9 bis 1,2 Mio. Franken und des enormen Landbedarfs, der einen starken Eingriff in die Bebauungsstruktur auslösen würde, unverhältnismässig wäre, die Rainstrasse teilweise zu verbreitern und mit einem separaten Gehweg zu ergänzen. Das Projekt für einen separaten Fussgängerschutz an der Rainstrasse im Abschnitt Laubsten- bis Bergstrasse wird darum nicht weiter verfolgt und ist abgeschrieben worden.