09.03.2010: Richtigstellungen zum "Frohberg"
In der Zürichsee-Zeitung vom 9. März äussern sich Iris und Heinz Homberger zur Beendigung ihrer Pacht für das Restaurant "Frohberg". Sie erheben einige Vorwürfe an den Gemeinderat, die der Richtigstellung bedürfen.

Ende September 2009 lief der Pachtvertrag von Iris und Heinz Homberger, den sie mit dem vorangegangenen Eigentümer abgeschlossen hatten, ab. Die Gemeinde bot dem Pächterehepaar die Verlängerung dieses Pachtvertrages für zwei Jahre an. Das Angebot erfolgte freiwillig. Das Pächterehepaar Iris und Heinz Homberger nahm das Angebot dankend an und hat weder vor noch bei der Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung irgendeinen Einwand erhoben.

Das Restaurant befand sich schon damals in einem betrieblich bedenklichen Zustand. Auch die lebensmittelpolizeilichen Berichte lauteten alles andere als günstig. Es ist zu betonen, dass dafür die Gemeinde Stäfa keinerlei Verantwortung trifft. Dennoch entschloss sich der Gemeinderat, wiederum freiwillig, rund 100'000 Franken zu investieren, um die gröbsten Mängel zu beseitigen. Das Pächterehepaar begrüsste diese Investitionen. Jede einzelne Massnahme wurden mit ihnen besprochen und festgelegt.

Trotz umfangreichen Abklärungen vor der Vertragsverlängerung wurde schon bald klar, dass das Pächterehepaar grosse wirtschaftliche Probleme hatte, die in überhaupt keinem Zusammenhang mit dem verlängerten Pachtvertrag standen. Die Forderungen der Gemeinde aus dem rund 5 Monate dauernden Pachtvertrag betragen einen Bruchteil der ganzen ungedeckten Forderungsmasse. Nach einer Mitteilung des Konkursamtes Stäfa von letzter Woche ist jetzt der Konkurs gegen das Pächterehepaar eröffnet worden. An dieser Entwicklung hätte entgegen den Aussagen des Pächterehepaars auch ein reduzierter Pachtzins keine Rolle zu spielen vermögen. Die Gemeinde wird als Verpächterin aus diesem Konkurs voraussichtlich keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Forderungen durch eine Bankgarantie hat sicherstellen lassen.

Abschliessend ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Restaurant und Wohnung vom Pächterehepaar in einem äusserst schmutzigen und ungepflegten Zustand übernehmen musste. Krasse lebensmittelpolizeiliche Missstände mussten festgestellt werden. Dafür trägt allein das Pächterehepaar die Verantwortung. Die Gemeinde wird darum die Kosten für die dringend nötigen Räumungs- und Reinigungsarbeiten dem Ehepaar weiter verrechnen. Gleichzeitig lässt der Gemeinderat beurteilen, was erforderlich ist, um das Restaurant lebensmittelpolizeilich korrekt betreiben zu können. Auf dieser Grundlage wird er dann entscheiden, ob es für eine Übergangszeit wieder geöffnet werden soll.

Der Gemeinderat bedauert die Entwicklung, wäre er doch bereit gewesen, mit dem bisherigen Pächterehepaar das Restaurant weiter zu betreiben. Unter den von ihnen selbst verschuldeten wirtschaftlichen Verhältnissen und angesichts ihrer ungenügenden Betriebsführung war dies leider nicht möglich.


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