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Ausserordentlicher Sirenentest vom 23. Mai 2018

Die Agenda von Stäfa wird neu auf der online Nachbarschaftsplattform fuerenand.ch geführt. Die Agenda auf der Website staefa.ch wird nicht mehr aktualisiert und demnächst gelöscht. Die neue Agenda finden Sie unter diesem Link: Veranstaltungen auf fuerenand.ch

, 13:30 bis 14:00 Uhr

Ausserordentlicher Sirenentest vom 23. Mai 2018

Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Die Sirenenkontrolle wird im Bedarfsfall bis 14.00 Uhr weitergeführt.

Beim gesamtschweizerischen Sirenentest vom 7. Februar 2018 ist eine technische Störung aufgetreten. Unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) wird der Sirenentest wiederholt. Damit wird die Funktionsbereitschaft von Polyalert und des gesamten Alarmierungssystems sichergestellt.

Im Kanton Zürich waren lediglich 0.4% der Sirenen von der Störung betroffen. Im Rahmen des ausserordentlichen Sirenentests werden 445 stationäre Sirenen ausgelöst. Während des Sirenentests sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Test von zwei Alarmzeichen
Um 13.30 Uhr wird in der ganzen Schweiz das Zeichen „Allgemeiner Alarm“, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer, ausgelöst. Die Sirenenkontrolle wird im Bedarfsfall bis 14.00 Uhr weitergeführt. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 16.00 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen „Wasseralarm“ ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.

Bei Alarm richtig reagieren
Wenn das Zeichen „Allgemeiner Alarm“ ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befol-gen und die Nachbarn zu informieren. Der „Wasseralarm“ bedeutet, dass man das gefähr-dete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Internet auf der Seite www.alertswiss.ch, www.sirenentest.ch sowie auf Teletext, Seite 680.

Allgemeine Angaben

Tel. 043 259 72 15

Dokumente

Organisator

Amt für Militär und Zivilschutz
Kontakt für Rückfragen: René Hartmann, Abteilung Zivilschutz, Telefon 043 259 72 15

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