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Privater Gestaltungsplan Bahnhofsareal Uerikon - Öffentliche Auflage

Stäfa. Der Gemeinderat hat am 3. Juli 2018 beschlossen:

Der Gemeinderat Stäfa hat an der Sitzung vom 3. Juli 2018 den privaten Gestaltungsplan Bahnhofsareal Uerikon zur öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.

Der private Gestaltungsplan besteht aus folgenden Unterlagen:

- Gestaltungsplan 1:500
- Vorschriften
- Gestalterisches Leitbild
- Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV
- Richtprojekt mit Umgebungsplan, UG, EG, Regelgeschoss, Attika, Dachaufsicht, Schnitte/Ansichten

Die entsprechenden Unterlagen und Akten können während 60 Tagen, ab dem 13. Juli 2018 bis am 10. September 2018 auf der Gemeindeverwaltung Stäfa, Goethestrasse 16, Büro S201A, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Gestaltungsplan äussern. Einwendungen sind bis spätestens 10. September 2018 (Datum des Poststempels) schriftlich dem Gemeinderat Stäfa, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa einzureichen. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft beim Festsetzungsverfahren entschieden.

Gemeinderat Stäfa