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Kernzonenplan Oetikon-Oberhausen / Erhöhung Geschosszahl Neubaubereich Kernzone Kronenweg - Öffentliche Auflage

Stäfa. Der Hochbauvorstand hat am 9. Juli 2018 beschlossen:

Der Kernzonenplan Oetikon-Oberhausen / Erhöhung Geschosszahl Neubaubereich Kernzone Kronenweg ist zur öffentlichen Auflage und Anhörung im Sinne von § 7 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) freigegeben.

Die Vorlage Änderung des Kernzonenplans besteht aus folgenden Unterlagen:

Anpassung Kernzonenplan 1:1000
Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Die entsprechenden Unterlagen und Akten können während 60 Tagen, ab dem 13. Juli 2018 bis am 10. September 2018 auf der Gemeindeverwaltung Stäfa, Goethestrasse 16, Büro S201A, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Vorlage Änderung des Kernzonenplans äussern. Einwendungen sind bis spätestens 10. September 2018 (Datum des Poststempels) schriftlich dem Gemeinderat Stäfa, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa einzureichen. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Gemeinderat Stäfa