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Festsetzung der Klärgebühr 2019

Gestützt auf Art 3.02 der Verordnung über die Abwasserbeseitigung, Teil II Gebühren, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 2. Oktober 2018 die Klärgebühr für die Periode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 auf 131% des Wasserzinses und die Grundgebühr unter Einschluss der Änderungen im Gewässerschutzgesetz zur Verminderung der Mikroverunreinigungen auf Fr. 14.15 pro Monat festgesetzt.

Bei diesem Klärgebührenansatz ergeben sich folgende Beträge (exkl. MwSt)

Klärgebühr pro Kubikmeter Wasserbezug       Fr. 2.75     (Vorjahr Fr. 2.75)

Grungebühr pro Monat                                      Fr. 14.15    (Vorjahr Fr. 14.15)

Die Akten zu diesem Beschluss liegen während der Rekursfrist in der Gemeindevewaltung, Bauabteilung, 2. Stock Süd, Zimmer 201A, während den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Stäfa, 12. Oktober 2018                                                                                                                                                                                                                      GEMEINDERAT STÄFA