Direkt zum Inhalt springen
Menü

Suchformular

Gemeindeorganisation, Publikationsreglement des Gemeinderats, Erlass

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 2. Juli 2019 das Reglement über die Publikationen erlassen.

Reglement und Beschluss liegen während der Rechtsmittelfrist im Gemeindehaus, 2. Stock, Büro Planauflage, während den üblichen Geschäftsöffnungszeiten auf und wird auf Wunsch per E-Mail zugestellt. Bestellungen für die elektronische Fassung bitte an kanzlei@staefa.ch.

Gegen den Erlass des Reglements kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung oder Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Reglement über die amtlichen Publikationen

Gemeinderatsbeschluss vom 2. Juli 2019