Stationsstrasse 5, 8713 Uerikon
Teilweise Inventarentlassung
Bauprojekt
Teilweise Inventarentlassung (Güterschuppen und Auffahrrampe)
Stationsstrasse 5, Vers. -Nr. 206, Kat.-Nr. 12546:
Der Gemeinderat Stäfa hat am 19.06.2018 verfügt: |
Der Beschluss des Gemeinderates, kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Stäfa eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheids, für Dritte mit dieser Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag erhalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Der Gemeinderat