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Stationsstrasse 5, 8713 Uerikon

Teilweise Inventarentlassung

Bauprojekt

Teilweise Inventarentlassung (Güterschuppen und Auffahrrampe)
Stationsstrasse 5, Vers. -Nr. 206, Kat.-Nr. 12546:

 

Der Gemeinderat Stäfa hat am 19.06.2018 verfügt:

Beim Bahnhof Uerikon: Die Auffahrrampe und der Güterschuppen, Vers.-Nr. 206, auf dem Grundstück 12546, Stationsstrasse 5 in 8713 Uerikon sind keine Schutzobjekte im Sinne § 203 Abs. 1 lit. c PBG und werden aus dem Inventar der schutzwürdigen Objekte von kommunaler Bedeutung entlassen. Das Stationsgebäude Vers.-Nr. 206 ist von dieser Entlassung nicht betroffen und bleibt im Inventar der schutzwürdigen Objekte von kommunaler Bedeutung vermerkt.

Der Beschluss des Gemeinderates, kann während der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Stäfa eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Entscheids, für Dritte mit dieser Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen begründeten Antrag erhalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rekursinstanzen sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Der Gemeinderat

open positions