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Vernehmlassung zur Teilrevision der Gemeindeordnung eröffnet

Der Gemeinderat hat den Entwurf für die Teilrevision 2018 der Gemeindeordnung verabschiedet und ihn bei den politischen Parteien in die Vernehmlassung geschickt. Die Unterlagen sind gleichzeitig auf der Webseite der Gemeinde verfügbar. Jede Person ist eingeladen, ihre Bemerkungen zur geplanten Teilrevision einzureichen.

Die Revision ist nötig, um sich dem neuen, seit 1. Januar 2018 geltenden Gemeindegesetz anzupassen. Sie hat den Umfang einer Teilrevision, weil nicht viele Bestimmungen der Gemeindeordnung geändert werden müssen. Mit der Gemeindeordnung von 2013 verfügt Stäfa bereits über eine vergleichsweise junge und moderne Gemeindeordnung, weshalb der Änderungsbedarf als Folge des neuen kantonalen Gesetzes nicht sehr hoch ausfällt. Die nun neu zu beschliessende Gemeindeordnung entspricht weitgehend der 2013 gutgeheissenen Fassung.

Bewährtes behalten, die Grundzüge der Gemeindeorganisation weiterführen und Notwendiges ändern waren die Leitlinien des Gemeinderats für die aktuelle Revision. So bleiben Inhalt und Umfang der Kompetenzen von Urne, Gemeindeversammlung und Behörden als wichtigster Teil der Gemeindeorganisation grundsätzlich unverändert. Die augenfälligste Änderung ist die Darstellung der Finanzkompetenzen. Diese sind heute tabellarisch in Art. 17 dargestellt. Sie werden neu mit gleichem Inhalt als Fliesstext beim jeweils betreffenden Organ aufgeführt. Die Vorlage ist im Detail mit einem Erläuterungstext und der synoptischen Gegenüberstellung der heutigen und geplanten Gemeindeordnung dargestellt.

Allfällige Bemerkungen können bis am 25. Mai 2018 an den Gemeinderat, Goethestrasse 16, Postfach, 8712 Stäfa oder an die E‑Mailadresse kanzlei@staefa.ch gerichtet werden.