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Vorgaben für das Budget 2019 erlassen

In Weiterführung seiner Finanzpolitik hat der Gemeinderat die Vorgaben für das Budget 2019 formuliert. Für die steuer- und gebührenfinanzierten Investitionen ist eine Gesamthöhe von 8 Mio. Franken festgelegt worden, was einer Verdoppelung der bisherigen Limite entspricht.

Das Betriebsergebnis für den gesamten Haushalt soll 50 Mio. Franken (Budget 2018: 49,3 Mio. Fr.) nicht übersteigen, es dürfen nur notwendige und dringliche Ausgaben budgetiert werden. Die Steuererträge 2019 werden wie bisher auf der Grundlage einer Hochrechnung vom August 2018 budgetiert.

Beim Steuerfuss wird eine Senkung nicht ausgeschlossen, nachdem der Haushalt insgesamt heute besser konsolidiert da steht und die grossen, finanzierungsintensiven Investitionsvorhaben noch einige Zeit bis zu ihrem Realisierungsbeginn brauchen werden. Allerdings steht eine solche Senkung in Abhängigkeit zum Ergebnis des laufenden Budgetprozesses. Bei den Personalkosten wird erstmals seit einigen Jahren eine Quote von 1,5% für Teuerung und individuelle Lohnveränderungen eingesetzt. Ebenfalls wirksam für 2019 wird der Vorsorgeplan in der beruflichen Vorsorge. Nach überaus erfolgreichem Abschluss der Sanierung der Pensionskasse in Form des Austritts aus der kantonalen BVK werden die Sparanteile nächstes Jahr wieder im ursprünglichen Verhältnis 60/40 (Arbeitgeberin: 60%, Arbeitnehmende: 40%) finanziert werden.

Insgesamt erwartet der Gemeinderat eine stabile Entwicklung. Nicht abzuschätzen ist jedoch die Entwicklung bei den nicht beeinflussbaren Kosten, insbesondere den Kostenverschiebungen durch Bund und Kanton. Dort zeichnen sich aktuell erhebliche Zusatzlasten (Neuer Beitrag an den Bahninfrastrukturfonds des Bundes, Kostenübernahme Mittel und Gegenstände in Pflegeheimen, Asylbereich) ab.