Ausgliederungsprojekt Alterszentrum Lanzeln wird sistiert

Gemeinderat und Fürsorgebehörde befassten sich mehrere Jahre mit der möglichen Überführung des Alterszentrum Lanzeln in eine privatrechtliche Stiftung. Dafür wurde eine Vorlage ausgearbeitet, zu der mehrere Vernehmlassungen und öffentliche Anhörungen durchgeführt wurden. Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung vom Oktober 2017 gaben die beiden Behörden grünes Licht, die Vorlage im Lichte der geäusserten Vorbehalte und Bedenken zu überarbeiten. Diese Überarbeitung wurde im Juni 2018 abgeschlossen.

Als Folge des neuen kantonalen Gemeinderechts wurde während den letzten anderthalb Jahren und parallel zum Ausgliederungsprojekt an der Revision der Gemeindeordnung gearbeitet. Der Gemeinderat räumte der Vorlage für die zu revidierende Gemeindeordnung eine höhere Priorität ein, da diese als Verfassung der Gemeinde die erste und wichtigste gesetzliche Grundlage ist. Am 25. November 2018 stimmte das Stimmvolk der Revision der Gemeindeordnung mit grosser Mehrheit zu. Teil dieser Revision war es, das Alterszentrum Lanzeln aus seiner heutigen behördlichen Unterstellung bei der Fürsorgebehörde in den Verantwortungsbereich des Gemeinderats zu überführen. Beide Behörden sind der Auffassung, dass eine – abschliessend zuständige – Behörde für das Alterszentrum genügt.

Die überwältigende Zustimmung zur Gemeindeordnung, beziehungsweise zu dieser Anpassung der politischen Führung des Alterszentrums, veranlasste die Fürsorgebehörde und den Gemeinderat, das Ausgliederungsprojekt und die damit verbundene Verselbstständigung des Alterszentrum Lanzeln in eine privatrechtliche Stiftung zu sistieren und zuerst die in der neuen Gemeindeordnung vorgezeichnete Lösung umzusetzen. Mit ein Grund für diesen Entscheid war zudem der Umstand, dass beide Behörden den Zeitpunkt für eine Volksabstimmung zur Ausgliederungsvorlage, so kurz nach der Abstimmung zur Gemeindeordnung, nicht als angemessen betrachten. Auch konnten die kontrovers geführten Vernehmlassungen zur Ausgliederung nicht in einem breiten Konsens abgeschlossen werden.

Ständerat Daniel Jositsch war vom Gemeinderat als möglicher Präsident der geplanten privaten Stiftung für das Alterszentrum Lanzeln angefragt worden. Er beurteilt den Entscheid der beiden Behörden wie folgt: „Dass Gemeinderat und Fürsorgebehörde den Zeitpunkt nicht als reif betrachten, um über die Gründung der Stiftung abzustimmen, kann ich nachvollziehen. Politische Prozesse verlaufen selten nach Plan. Wichtig ist mir, dass die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Bedürfnissen und das Personal, das diese unentbehrliche Arbeit leistet, im Zentrum der Veränderungen stehen.“

Der Gemeinderat hat jüngst eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihm Vorschläge unterbreiten wird, wie das Alterszentrum Lanzeln funktional und prozessual von ihm zu führen sei. Über die Weiterführung des 2014 initiierten Ausgliederungsprojekts wird mittelfristig entschieden werden. Einen konkreten Zeitpunkt dafür hat der Gemeinderat nicht bestimmt, weil vorerst die erfolgreiche Einbindung des Alterszentrums in die neue Führungsstruktur im Vordergrund steht.