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Abstimmungsempfehlung zur Revision der Statuten der Kehrichtverwertung Zürcher Oberland

Im Herbst dieses Jahres wird über die neuen Statuten des Zweckverbands Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) abgestimmt. Diese sind als Folge des neuen kantonalen Gemeinderechts komplett überarbeitet worden. Der Gemeinderat hat nun seine Abstimmungsempfehlung für die kommende Volksabstimmung in allen 36 Gemeinden, die den Zweckverband bilden, verabschiedet. Der Gemeinderat bedauert, dass der Zweckverband nicht bereit war, in einer fundierten Abwägung die Rechtsformen Zweckverband bzw. Aktiengesellschaft einander gegenüber zu stellen. Er ist überzeugt, dass die Kehrichtverbrennung ohne weiteres und in mindestens gleicher Erfüllungsqualität vom Markt geleistet werden könnte. Alle wesentlichen operativen Anforderungen liessen sich in einem privatrechtlichen Gewand nach seiner Auffassung besser, wirtschaftlicher und nachhaltiger erfüllen als mit einem Zweckverband, der zwar politisch aber weitab der 36 Gemeinden gesteuert wird. Unter den Gemeinden im Bezirk Meilen zeichnete sich entgegen früheren Standpunkten ab, dass alle Gemeinden mit Ausnahme Männedorf empfehlen, den neuen Statuten zuzustimmen. Aus Gründen politischer Opportunität und nachdem die Entwicklung der KEZO als Unternehmen die Gemeinde Stäfa materiell kaum berührt, verzichtet der Gemeinderat auf einen abweichenden Standpunkt und empfiehlt ebenfalls, der Vorlage zuzustimmen.