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Gemeinderat schliesst Legislaturplanung bis 2022 ab

Im März 2018 beschloss der Gemeinderat, für die Amtsperiode bis 2022 Legislaturziele auszuarbeiten. Diese bilden die Schwerpunkte in der operativen Vollzugsarbeit des Gemeinderats. Der Prozess wurde nach den Gemeindeerneuerungswahlen am 28. April 2018 eingeleitet und extern unterstützt. In drei Workshops wurde die Erarbeitung nach den Regeln der normativen Unternehmensführung abgewickelt:

1          Analyse Situation, Ausblick und Prognose
2          Definition Handlungsfelder
3          Definition Visionen, Leitgedanken (Mission), Legislaturziele (Strategie)
4          Massnahmen zur Umsetzung
5          Umsetzungscontrolling

Der Gemeinderat will ein kompaktes Legislaturprogramm schaffen, das für die jetzt noch verbleibende dreijährige Legislaturperiode verwirklicht werden kann. Die Legislaturziele stellen jedoch kein Leitbild dar, das sich mit der langfristigen Entwicklung der Gemeinde für ihre Bevölkerung, ihre Wirtschaft und ihre Institutionen befasst. Ein solches Leitbild müsste nicht nur langfristigen Charakter haben, was mit Legislaturzielen nicht zu erreichen ist, da sich diese typischerweise auf eine drei- bis vierjährige Periode beziehen. Es müsste ebenso sämtliche Bereiche und Ebenen der Gemeinde umfassen und würde so den Verantwortungsbereich des Gemeinderats wesentlich übersteigen.

Die Legislaturziele sollen die internen Ressourcen auf die vom Gemeinderat politisch als prioritär eingestuften Vollzugsaufgaben ausrichten. Zu denen gehören durchaus auch Investitionsvorhaben mit grösserer Tragweite. Neben der Arbeit für die Legislaturziele ist das Tagesgeschäft vollumfänglich zu gewährleisten, und das ausdrücklich unter Beachtung aller relevanten Anforderungen und politisch gewollten Neuerungen (wie z.B. nachhaltige Energiepolitik).

Leitbilder oder leitbildartige Strategien will der Gemeinderat ausdrücklich branchenbezogen erarbeiten. Als aktuelles Beispiel dafür sieht er die begonnene Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung, die einen der Schwerpunkte in der Legislaturplanung bildet. Die Bau- und Zonenordnung ist eines der zentralsten und bedeutungsvollsten Instrumente auf Gemeindeebene. Am Beginn ihrer Überarbeitung steht das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL), mit dem auf strategischer Ebene die Leitplanken und Ziele für die anschliessende Revisionsarbeit bestimmt werden.

Der Gemeinderat hat die nachfolgenden Legislaturziele zur Umsetzung durch seine Mitglieder und ihre Ressorts verabschiedet und in Kraft gesetzt.

Legislaturziele bis 2022

Bevölkerung
Mindestens ein geeignetes Grundstück ist mit dem Ziel, günstigen Wohnraum / Familienwohnungen zu schaffen, einer Bauträgerschaft zu übergeben.

Regionale Zusammenarbeit
Kooperationen und Zusammenlegungen in Bereichen mit Synergiepotenzial, Leistungsverbesserung oder wirtschaftlichem Vorteil wie Blaulichtorganisationen, Ver- und Entsorgung und Verwaltung sind proaktiv evaluiert und verbindlich auf Stufe Gemeinderat entschieden.

Wohnen und Bauen
Die Revision der Ortsplanung 2030 ist abgeschlossen.

Wirtschaft
Flächen für Arbeitsplätze sind gesichert und ausgebaut, ihre betriebliche Nutzung ist gewährleistet. Der Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Organen der Gemeinde und den Firmen ist institutionalisiert.

Mobilität
Der Verpflichtungskredit für die Realisierung des stufenlosen Umstiegs zwischen Bus und Bahn ist bewilligt.

Öffentlicher Raum / Zentrum
Eine Machbarkeitsstudie für Mischverkehr, Parkierung und Raumgestaltungsmöglichkeiten (Zentrumsbereich beim Bahnhof) ist erstellt. Die technische Machbarkeit einer Umfahrung (Untertunnelung) in Ötikon (ISOS) ist evaluiert.

Gesunde Finanzen
Die gemäss Finanzplan in den nächsten vier Jahren geplanten Bauprojekte können mit einer Verschuldung bis max. 30 Mio. realisiert werden. Der Gemeinderat erlässt Haushaltsgrundsätze, die die Beibehaltung oder eventuelle Reduktion des Steuerfusses beinhalten.