Teilrevision 2018 der Gemeindeordnung kommt an die Urnenabstimmung

Der Gemeinderat legt der Gemeindeabstimmung an der Urne vom 25. November 2018 die Teilrevision 2018 der Gemeindeordnung, die Verfassung der Gemeinde Stäfa, vor. Die Revision ist nötig, um sich dem neuen, seit 1. Januar 2018 geltenden Gemeindegesetz anzupassen.

Der Vorschlag des Gemeinderats hat den Umfang einer Teilrevision, weil nicht viele Bestimmungen der Gemeindeordnung geändert werden müssen. Mit der Gemeindeordnung von 2013 verfügt Stäfa bereits über eine vergleichsweise junge und moderne Gemeindeordnung, weshalb der Änderungsbedarf als Folge des neuen kantonalen Gesetzes nicht sehr hoch ausfällt.

Keine inhaltlich erheblichen Änderungen

Bewährtes behalten, die Grundzüge der Gemeindeorganisation weiterführen und Notwendiges ändern waren die Leitlinien des Gemeinderats für die aktuelle Revision. So bleiben Inhalt und Umfang der Kompetenzen von Urne, Gemeindeversammlung und Behörden als wichtigster Teil der Gemeindeorganisation grundsätzlich unverändert. Die augenfälligste Änderung ist die Darstellung der Finanzkompetenzen. Diese sind heute tabellarisch in Art. 17 dargestellt. Sie werden neu mit gleichem Inhalt als Fliesstext beim jeweils betreffenden Organ aufgeführt.

Eine weitere, wichtigere Änderung betrifft die Unterstellung der Alters- und Pflegeheime. Heute ist die Fürsorgebehörde zuständig dafür, die Alters- und Pflegeheime nach den vom Gemeinderat genehmigten Grundsätzen zu führen. Damit führt die Fürsorgebehörde einen vom Sozialwesen, ihrer übrigen Aufgabe, sehr unterschiedlichen Bereich. Die Alters- und Pflegeheime als stationäre Pflegeversorgung sind heute ausserdem der einzige Bereich der Gemeinde, der durch zwei Behörden geführt wird, die im gleichen Aufgabenfeld je eigene und teilweise überschneidende Zuständigkeiten haben. Die behördliche Führungsstruktur soll vereinfacht werden. Die stationäre Pflegeversorgung ist heute die einzige Aufgabe der Gemeinde in den Bereichen Alter und Pflegeversorgung, die nicht vom Gemeinderat wahrgenommen wird. Es war deshalb für die beiden Behörden naheliegend, dass die Aufgabe neu ganz zum Gemeinderat wechseln soll.

Öffentliche Vernehmlassung durchgeführt

Mitte März eröffnete der Gemeinderat die öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf für die Teilrevision 2018 der Gemeindeordnung. In der Vernehmlassungsfrist bis Ende Mai 2018 sind insgesamt fünf Eingaben mit neun Anträgen, Bemerkungen, Fragen oder Feststellungen eingereicht worden. Aus der Bevölkerung sind zwei Eingaben eingegangen. Zwei politische Ortsparteien haben sich schriftlich zum Vorschlag für die neue Gemeindeordnung geäussert, eine weitere Ortspartei hat ihre grundsätzliche Zustimmung zur vorgeschlagenen Teilrevision der Gemeindeordnung mitgeteilt.

Die Stossrichtung der Teilrevision wird grundsätzlich begrüsst. Ergänzend wurde angeregt, die Gemeindeordnung mit einem Statement zur nachhaltigen Entwicklung zu ergänzen. Eine Eingabe wendet sich dagegen, dass die Verantwortung für die Alters- und Pflegeheime ganz zum Gemeinderat übergehen soll. Weitere Eingabepunkte betreffen die Formulierungen der Offenlegungspflicht für Interessenbindungen von Behördenmitgliedern und der Führungsverantwortung für den Gemeindehaushalt.

Auf der Grundlage des Vernehmlassungsergebnisses hat der Gemeinderat die Vorlage wie folgt geändert: Die Bestimmungen zur Offenlegung der Interessenbindungen werden zurückhaltender reglementiert und in der Formulierung zur Führung des Gemeindehaushalts wird neu nur noch von "Führung" und nicht mehr von "Verantwortung" gesprochen.

Der Gemeinderat empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen, damit das Rechtsgewand der Gemeinde wieder vollumfänglich mit dem neuen kantonalen Recht übereinstimmt.