Termine
Jahresprogramm
Gemäss den Vollzugsvorschriften zur Verordnung über die Feuerwehr haben die Gemeinden resp. die Feuerwehren für die Einsatzgruppen mind. 10 Übungen sowie zusätzlich 4 Kaderübungen bei allen Formationen durchzuführen. Feuerwehren mit zusätzlichen Aufgaben oder Gerätschaften haben die Ausbildungsdauer angemessen zu erhöhen. Die Übungen sind gleichmässig auf das Jahr zu verteilen.