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Jahresprogramm

Gemäss den Vollzugsvorschriften zur Verordnung über die Feuerwehr haben die Gemeinden resp. die Feuerwehren für die Einsatzgruppen mind. 10 Übungen sowie zusätzlich 4 Kaderübungen bei allen Formationen durchzuführen. Feuerwehren mit zusätzlichen Aufgaben oder Gerätschaften haben die Ausbildungsdauer angemessen zu erhöhen. Die Übungen sind gleichmässig auf das Jahr zu verteilen.