Anmeldeformular Bootsplatz

Kontakt

Tel. 044 928 74 10
Fax 044 928 71 74

Verfahrensablauf der Bootsplatz-Vermietung

Sie interessieren sich für einen von den 262 Bootsplätzen, welche von der Gemeinde Stäfa verwaltet werden? Das Anmeldeformular für einen Wartelistenplatz für Bootsplätze finden Sie am Ende dieses Textes. Nach der Anmeldung mit diesem Formular erhalten Sie von uns eine Rechnung über 30 Franken. Mit der Bezahlung der jährlichen Gebühr von Fr. 30.00 sind Sie auf der Warteliste registriert. Ende November erhalten Sie jeweils für das Folgejahr die Rechnung mit der aktuellen Position auf der Warteliste. Erfolgt kein Zahlungseingang bis Ende Februar, wird Ihr Wartelistenplatz automatisch gelöscht.

Freie Bootsplätze werden im Frühjahr auf Grund der Warteliste den Interessenten mitgeteilt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Wartelistenplatzes.

Im Durchschnitt befinden sich rund 300 Interessenten auf der Warteliste. Die Wartezeit bis zum Erhalt eines Bootsplatzes dauert für einen Bojenplatz ohne Beiboot ca. 5 – 8 Jahre. Für einen der wenigen Hafenplätze von bis zu 3 Meter Breite kann es jedoch über 20 Jahre dauern. Je grösser und tiefer ein Boot ist, umso länger warten Sie auf einen passenden Bootsplatz.

Die Gemeinde Stäfa verfügt über 155 Hafenplätze (15 überdacht), 83 Bojenplätze (26 in der Obhut des Segelclubs) und 24 Trockenplätze. Die Warteliste und die Bootsplätze werden durch Verordnungen des Kantons Zürich und dem Reglement über die Stationierungsanlagen der Gemeinde Stäfa festgelegt.

Kontaktperson

Ansprechpartner / Funktion

Büchel Thea

Funktion
  • Fachbereich Tiefbau
Bootsplätze: Aufnahme in Warteliste
Personalien

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Auszug aus dem Stationierungsreglement:

II. ZUTEILUNG VON LIEGEPLÄTZEN

Art. 5 Warteliste

  1. Die Gemeinde führt nach den Vorschriften der Stationierungsverordnung eine Warteliste für Interessenten, die sich um einen Liegeplatz in einer kommunalen Stationierungsanlage bewerben.
  2. In der Warteliste wird pro Person nur eine Anmeldung berücksichtigt.
  3. Der Platz auf der Warteliste kann nicht an andere Personen abgetreten werden.
  4. Die Erneuerung der Anmeldung für die Warteliste erfolgt durch fristgerechte Zahlung der dafür erhobenen Gebühr. Für die Bezahlung der Gebühr wird in der Regel bis spätestens Ende November Rechnung gestellt.
  5. Wird die Rechnung nicht fristgerecht, aber mit einem Verzug von bis zu maximal 30 Tagen bezahlt, hat dies eine Versetzung auf den letzten Platz der jeweiligen Warteliste zur Folge. Bei Überschreitung des Zahlungsverzuges von 30 Tagen oder bei Nichtbezahlung der Rechnung erfolgt die sofortige Streichung aus der Warteliste ohne Anspruch auf Rückerstattung der bis anhin geleisteten Zahlungen.
  6. Bewerberinnen und Bewerber sind bei ihrer erstmaligen Anmeldung auf die Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Erneuerung ihrer Anmeldung schriftlich aufmerksam zu machen. Für die erstmalige Aufnahme in die Warteliste ist das Datum des Zahlungseingangs massgebend.