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Submission (offenes Verfahren)

Obstgartenweg Ausbau im Abschnitt Grundstrasse bis Geimoosstrasse, Stäfa

Ausschreibende Stelle:
Politische Gemeinde Stäfa, Fachbereich Tiefbauprojekte, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa

Verantwortlicher für die Ausschreibung:
Heinz Bergmann GmbH, Alte Bergstrasse 160, 8707 Uetikon am See, Marcel Meyer
heb.meyer@outlook.com

Objekt: Ausbau und Sanierung Rad-/Gehweg mit Stützmauern und Werkleitungen EW, Obstgartenweg, Stäfa (Tiefbauarbeiten)

Sprache des Verfahrens: Deutsch

GATT/WTO: Diese Ausschreibung unterliegt nicht diesem Übereinkommen.

Begehung: Es findet keine Begehung statt.

Gegenstand des Auftrages:
Strassen- und Wegebau                                              ca.         1‘050 m2   
Aushub Stützmauer/Rad-/Gehweg                             ca.         1'350 m3
Neubau Stützmauer                                                     ca.              60 m1
Ersatz Kandelaber                                                                           9 Stk.
Ergänzung EW Rohrtrasse                                           ca.            200 m1

Ausführungstermin: September 2026 – April 2027

Bezug der Angebotsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab 24. April 2026 erhältlich unter folgender Internetadresse: www.simap.ch oder in Ausnahmefällen per E-Mail von Heinz Bergmann GmbH, 8707 Uetikon am See, heb.meyer@outlook.com

Fristen für die Einreichung des Angebotes:
Die Offerte muss bis Donnerstag, 28. Mai 2026, 11.00 Uhr, elektronisch auf www.simap.ch oder wenn technisch nicht möglich, bei der Vergabestelle per Post eingereicht oder abgegeben werden (in digitaler Form Datenträger: USB-Stick). Die Angebote sind verschlossen und mit dem Vermerk „Obstgartenweg“ einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Stäfa, 24. April 2026                                            GEMEINDEVERWALTUNG STÄFA
                                                                               Fachbereich Tiefbauprojekte

Aufrufe total: 111, Letzter Aufruf: 14.05.2026 20:09.