Inhaltsnavigation: Verwaltung
Strassensanierungsmassnahmen Tränkebachstrasse, Kreditbewilligung gebundene Ausgaben
Stäfa. Mit Beschluss vom 19. Mai 2026 hat der Gemeinderat folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Sanierungsmassnahmen (Belag und Strassenabschlüsse) im Zusammenhang mit den Werkleitungssanierungen an der Tränkebachstrasse, Kosten 380’000 Franken inkl. MwSt.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Während der Rekursfrist liegt der Beschluss während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Stäfa, Goethestrasse 16, 2. Obergeschoss, Büro 201, zur Einsicht auf oder ist auf www.staefa.ch abrufbar.