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Elektrizitätsversorgung: Ersatz der Kabelanlagen in der Rütihofstrasse West Kreditbewilligung gebundene Ausgaben

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.

Stäfa. Mit Beschluss vom 25. Juni 2026 hat die Werkbehörde folgenden Kredit als gebundene Ausgabe in Anwendung von § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Erneuerung der bestehenden Kabelanlage im Zusammenhang mit den Strassenerneuerungsmassnahmen in der Rütihofstrasse West, Kosten 280'000.00 Franken exkl. MwSt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Während der Rekursfrist liegt der Beschluss während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Stäfa, Goethestrasse 16, 2. Obergeschoss, Büro 201, zur Einsicht auf oder ist auf www.staefa.ch abrufbar.

Stäfa, 3. Juli 2026                                               WERKBEHÖRDE STÄFA

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