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Stäfa. Schmittenbach, Gewässer Nr. 2526, Abschnitt Dorfhalde, Teilverlegung und Aufwertung, Festlegung des Gewässerraums sowie Landerwerb und vorübergehende Landbeanspruchung. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 30 des Wassergesetzes (WsG, LS 724.1)
Stäfa. Schmittenbach, Gewässer Nr. 2526, Abschnitt Dorfhalde, Teilverlegung und Aufwertung, Festlegung des Gewässerraums sowie Landerwerb und vorübergehende Landbeanspruchung. Öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 30 des Wassergesetzes (WsG, LS 724.1)
Öffentliche Planauflage
Die Gemeinde Stäfa beabsichtigt beim Schmittenbach, öffentliches Gewässer Nr. 2526, Abschnitt Dorfhalden, in Stäfa, den Gewässerraum teilweise zu verlegen und aufzuwerten.
Die Akten und Pläne des Wasserbauprojektes werden ab dem 02. Oktober 2026 öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig liegen der Plan des Gewässerraums für den Schmittenbach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt sowie die Projektunterlagen zum vorgesehenen Landerwerb und zur vorübergehenden Landbeanspruchung öffentlich auf.
Einsprachen gegen dieses Projekt, den Gewässerraum, die vorübergehende Landbeanspruchung sowie Entschädigungsbegehren, Bestreitungen von Beitragsforderungen nach § 39 WsG und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen innert einer Frist von 30 Tagen, die am 1. November 2026 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinde Stäfa, Fachbereich Abwasser und Gewässer, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa, zuhanden der Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden (§ 31 Abs. 2 WsG). Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist in der Gemeindeverwaltung Stäfa, Abteilung Bau, 2. Stock, 8712 Stäfa zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Stäfa, 2. Oktober 2026
GEMEINDEVERWALTUNG STÄFA
Fachbereich Abwasser und Gewässer