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Laubstenstrasse 15a, 8712 Stäfa

Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Fachbereich Baubewilligungen auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

2026-0023

Bauherrschaft und Projektverfasser: Gillardon Claudia, Laubstenstrasse 15a, 8712 Stäfa
Fensterersatz, Vers.-Nr. 1230, Laubstenstrasse 15a, Kat.-Nr. 9876, 8712 Stäfa
Kernzone KB ES III (ohne Aussteckung)

Die Pläne liegen 20 Tage ab Ausschreibedatum bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim Fachbereich Baubewilligungen auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.

Während der Planauflage können Baurechtsentscheide schriftlich bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine Kanzleigebühr von 50 Franken erhoben.

Gemeindeverwaltung Stäfa

Aufrufe total: 267, Letzter Aufruf: 15.05.2026 14:24.