Adressauskünfte
Adressauskünfte werden bei persönlicher Vorsprache oder auf schriftliche Anfrage erteilt. (Massgebend dafür ist das Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister MERG und das Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG). Der Grund der Anfrage muss dargelegt werden.
Einfache Auskunft:
- Name
- Vorname
- Adresse (Stäfa / Uerikon)
- Zuzugsdatum
- Wegzugsdatum
Für eine einfache Auskunft ist kein Interessennachweis erforderlich. Die Kosten dafür betragen Fr. 10.00.
Erweiterte Auskunft:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zuzugsdatum
- Zuzugsort
- Wegzugsdatum
- Wegzugsort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Für eine erweiterte Auskunft ist ein Interessennachweis erforderlich (Schuldschein, Kreditkartenantrag etc.). Die Kosten dafür betragen Fr. 20.00.
Datensperre
Über Personen mit einer Datensperre werden keine Auskünfte erteilt, ausser es besteht ein berechtigtes Interesse.