Ein- / Auszugsanzeige

Vermieter und Logisgeber sind bei einem Wohnungswechsel dazu verpflichtet eine Einzugsanzeige bzw. Auszugsanzeige bei den Einwohnerdiensten einzureichen. Sie können diese Angaben mit untenstehendem Formular oder online melden.

Ein- und Auszugsanzeige.pdf [pdf, 49.2 KB]

Wir bitten Sie zudem Ihre Mieter darauf aufmerksam zu machen, dass das Nichtbeachten der Meldepflicht innert 14 Tagen eine Polizeibusse zur Folge hat (gemäss §31 Abs. 1 lit a MERG).


Zuständige Abteilung: