Feuerungskontrolle

Fachstelle der Gemeinde Stäfa
Egon Ott
Steig 8
8254 Basadingen
Tel. 052 657 24 93

Feuerungskontrolle (Kontrolle der Abluft)

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) verlangt, dass alle Feuerungsanlagen, (Oel alle zwei Jahre), (Gas alle vier Jahre), kontrolliert werden müssen. Die Organisation der Feuerungskontrolle für Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW liegt im Kompetenzbereich der Gemeinde.

In Stäfa kann der Hauseigentümer wählen, wer seine Heizung kontrolliert. Der Hauseigentümer hat die Wahl, den messtechnischen Teil der periodischen Kontrolle durch einen Feuerungskontrolleur oder durch einen Fachmann der Heizungsbranche, welcher einen entsprechenden Vertrag mit dem kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) abgeschlossen hat, überprüfen zu lassen.

Die Fachstelle für Feuerungskontrolle der Gemeinde überprüft die eingehenden Messberichte, beurteilt diese und veranlasst allfällige Sanierungen. Weiter verschickt sie die Aufforderung zur periodischen Kontrolle der Anlage. Dieser administrative Aufwand (58 Franken) wird der Service-Firma bzw dem beauftragten Feuerungskontrolleur in Rechnung gestellt.

Für die administrative Verarbeitung aller durchgeführten Feuerungskontrollen und deren stichprobeweisen Überprüfung ist Egon Ott, Basadingen als beauftragte Fachstelle Feuerungskontrolle der Gemeinde Stäfa zuständig.

Die Oberaufsicht über die Feuerungskontrolle liegt beim AWEL. Unter www.luft.zh.ch können weiterführende Informationen und Merkblätter sowie die Liste der lokalen Kaminfeger, welche mit dem AWEL einen Zusammenarbeitsvertrag zur Durchführung von Feuerungskontrollen abgeschlossen haben, heruntergeladen werden.

Kaminfeger (Kontrolle und Reinigung der Anlage)

Der Kaminfeger kontrolliert und reinigt die Feuerungsanlagen. Der Anlageneigentümer ist selber verantwortlich für die regelmässige Reinigung der Feuerungsanlage und muss dazu einen Kaminfeger mit der Reinigung beauftragen. Die Reinigungen dürfen nur von Kaminfegern ausgeführt werden, welche die Bewilligung der Kantonalen Feuerpolizei zur Ausführung von Reinigungsarbeiten besitzen. Die Reinigungsarbeiten werden durch den Kaminfeger mit Datum und Unterschrift im Gebäudekontrollheft eingetragen.

Kaminfegersuche und weitere Informationen


Feuerpolizei (Bewilligung der Anlagen und der Räumlichkeiten)

Die feuerpolizeilichen Aufgaben werden in der Regel durch die Gemeinden wahrgenommen. In bestimmten Fällen ist die kantonale Feuerpolizei zuständig. Die Gemeindefeuerpolizei (für Stäfa die beauftragte Firma, ewp AG Effretikon, Rikonerstrasse 4, 8307 Effretikon) prüft die Baugesuche und teilt der Baubehörde die notwendigen Brandschutzmassnahmen mit. Diese bilden Bestandteil der Baubewilligung. Die Gemeindefeuerpolizei kontrolliert die Einhaltung der feuerpolizeilichen Anordnungen und führt periodische Kontrollen (z.B. in Unterniveaugaragen) durch. Die Gemeindefeuerpolizei ist zudem für die Bewilligung und die Abnahme von neuen Feuerungsanlagen zuständig; Abnahmemessungen von Neu- und sanierten Anlagen (erste Messung) erfolgen durch die Feuerungskontrolle (siehe oben). Die Aufgaben der Feuerpolizei sind im Fachbereich Baupolizei angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gvz.ch


Zuständige Abteilung: