Hundekontrolle

Meldeformular Hundehaltung

Im Wald und am Waldrand gilt neu vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für alle Hunde.

Gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden ist die Gemeinde Stäfa verpflichtet, ein Verzeichnis der in der Gemeinde gehaltenen Hunde zu führen. Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Einwohnerkontrolle/Hundekontrolle innert zehn Tagen vom Haltenden angemeldet werden. Zusätzlich haben die Hundehaltenden die Pflicht, Adressänderungen, Halterwechsel oder den Tod des Hundes bei der Gemeinde und der AMICUS, nationalen Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere (http://www.amicus.ch), zu melden.

Gebühren für die Hundebezeichnung:

Für die Hundebezeichnung wurden gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden vom 14. April 2008 sowie der dazugehörigen Verordnung vom 25. November 2009 und den Gemeinderatsbeschluss vom 24. November 2009 folgende Beträge festgesetzt:

Hundegebühr: Fr. 120.00
Bearbeitungsgebühr: Fr. 20.00
Kantonsbeitrag: Fr. 30.00
Total Verabgabung: Fr. 170.00
 

Für Hunde die das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni erreichen oder nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton Zürich gehalten werden (z.B.: Zuzug aus dem Ausland)

Hundegebühr: Fr. 60.00
Bearbeitungsgebühr: Fr. 20.00
Kantonsbeitrag: Fr. 15.00
Total Verabgabung: Fr. 95.00
 

Stirbt ein Hund, ist für den Ersatzhund bis zum Ablauf des Abgabejahres keine Abgabe zu bezahlen. Wird kein Ersatzhund angeschafft, hat der/die Halter/in Anspruch auf Rückerstattung der halben Abgabe, sofern das verabgabte Tier vor dem 30. Juni gestorben ist.

Bei einem Import aus dem Ausland muss innert 10 Tagen nach Einfuhr die Kennzeichnung des Hundes von einem Tierarzt überprüft werden. (Art. 17b Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995)

Haftpflichtversicherung
Halterinnen und Halter müssen für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. CHF abschliessen, welche auch die Hundehaltung einschliesst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss vorgewiesen werden.

Hundeausbildung
Hundehalterinnen und Hundehalter, welche einen Hund erwerben, der zur Rassetypenliste I zählt und nach dem 31. Dezember 2010 geboren wurde, müssen eine praktische Hundeausbildung absolvieren.

Die Ausbildung besteht aus der Welpenförderung, dem Junghundekurs und unter bestimmten Voraussetzungen dem Erziehungskurs. Die Ausbildungsbestätigungen sind innert eines Monats der Gemeindepolizei Stäfa (PolizeiNULL@staefa.ch) einzureichen.

Details zur Ausbildung von Hunden der Rassetypenliste I sind in der
Broschüre Hundehaltung/ Weiterführende Informationen, Merkblätter und Downloads über die praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde dargelegt.

Mit dem Kurs-Guide Des Veterinäramtes können Sie zudem einfach herausfinden, welche praktischen Ausbildungskurse Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen.

Informationen des kantonalen Veterinäramtes    
 


Zuständige Abteilung: