Aufenthaltsausweis

Einen Aufenthaltsausweis benötigen Personen, welche einen zweiten Wohnsitz, einen Wochenaufenthalt, begründen. Der Aufenthaltsausweis wird bei der Aufenthaltsgemeinde für die Anmeldung als WochenaufenthalterIn benötigt. Der Aufenthaltsausweis wird für ein Jahr ausgestellt. Für lernende und studierende Personen für drei Jahre. Nach Ablauf der Frist muss der Aufenthaltsausweis verlängert werden. Sollte der Aufenthaltsort ändern, muss ein neuer Aufenthaltsausweis beantragt werden.Ihre Bestellung nehmen wir gerne mit folgendem Formular entgegen.

Preis: CHF 30.00

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