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Verkehrsbeschränkungen Schlittelwege 2017/2018

Verkehrsbeschränkungen Schlittelwege 2017/2018

Bei Schneefall werden im kommenden Winter die folgenden Strassen oder Strassen-abschnitte als Schlittelwege gekennzeichnet:

- Buchhaldenstrasse
- Hintere Püntacherstrasse (zwischen Rigi- und Dachslerenstrasse)
- Kirchbühlstrasse (Höhe Schulhaus bis Kirche)
- Leisibachstrasse
- Untere Lattenbergstrasse (Hexentanz)

Auf diesen Strecken wird der Verkehr für alle Fahrzeuge vorübergehend verboten. In besagten Abschnitten ist die Zu- und Wegfahrt (Anwohner und Zubringerdienst) nur in Schlittelrichtung zugelassen. Die Verbote treten mit dem Aufstellen der Signale in Kraft. Die Anwohner werden gebeten, Kehrichtsäcke nötigenfalls an den nächstgele-genen Sammelpunkt zu bringen, da die Kehrichtabfuhr bei Schneefall diese Strassen nicht befährt.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, beim Statthalteramt Meilen, Dorfstrasse 39, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Stäfa, 17. November 2017

Fachbereich Sicherheit

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