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Abstimmungsinformationen und Urnenstandorte


Zuständig für die Durchführung von Urnengängen in der Gemeinde Stäfa ist der Fachbereich Kanzlei.

Voraussetzung
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen und Wählen berechtigt.

Verlorener Stimmrechtsausweis
Ein Duplikat des Stimmausweises kann auf der Gemeindeverwaltung bei den Einwohnerdiensten im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) oder die Niederlassungsbewilligung vorweisen.

Briefliche Stimmabgabe
1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das "Stimmzettelcouvert"  und verschliessen Sie dieses.
3. Unterschreiben Sie den "Stimmrechtsausweis" und legen Sie diesen zusammen mit dem "Stimmzettelcouvert" in das Antwortcouvert.
4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken; es ist bereits frankiert (A-Post). Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen.
Während den Schalteröffnungszeiten können Sie das Couvert auch im Gemeindehaus abgeben oder
bis Urnenschluss am Sonntag, 10:30 Uhr in den Briefkasten vom Gemeindehaus einwerfen. 

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn: 
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterschrieben ist;
- im Antwortkuvert mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtausweise liegen.

Urnenöffnungszeiten
Abstimmungscouverts können jederzeit in den Briefkasten des Gemeindehauses geworfen werden.

Vorzeitige Stimmabgabe an der Urne in der Abstimmungswoche im Gemeindehaus währende den Öffnungszeiten am Schalter bei den Einwohnerdiensten.

Urnenstandort Samstag Sonntag
Gemeindehaus Stäfa 10:30 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 10:30 Uhr
Schulhaus Moritzberg Ürikon --- 09:00 bis 10:30 Uhr

Letzte Leerung Briefkasten beim Gemeindehaus: Abstimmungssonntag, 10.30 Uhr

Resultate
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie jeweils unter der Website des Kantons Zürich und des Bundes.

Die App "VoteInfo" informiert Sie über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen. Sie können das Abstimmungsgeschehen am Sonntag live mitverfolgen und erfahren ab 12 Uhr, wie Ihre Gemeinde, Ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. 

Auslandschweizerinnen und -schweizer
Wenden Sie sich für alle Fragen an die Stimmregisterzentrale der Stadt Zürich, die im Auftrag des Kantons das Stimmregister für Auslandschweizer führt.

 

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