Direkt zum Inhalt springen
Menü

Suchformular

Friedhof Kirchbühl, Aufhebung Erd- und Nischengräber

Gemäss § 15 der kantonalen Bestattungsverordnung 20. Mai 2015 betragen die Ruhezeiten für alle Gräberarten 20 Jahre. Für die Erdgräber Nrn. E-695 bis E-730 der Bestattungsjahre 1997 und 1998 und für die Nischengräber des Bestattungsjahres 1998 auf dem Friedhof Stäfa ist die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen. Der Gesellschaftsausschuss hat die Räumung der Gräber und Nischen verfügt. Die Räumung erfolgt im März 2019.

Wenn Sie den Grabstein oder die Nischenplatte behalten möchten, dann melden Sie dies bitte bis spätestens 15. Februar 2019 schriftlich oder telefonisch (044 928 75 10) dem Fachbereich Alter und Gesundheit. Für Ansprüche, welche später bei uns eingehen/geltend gemacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

Stäfa, im Oktober 2018 FB Alter und Gesundheit