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Teilrevision Nutzungsplanung – Umzonung Seeanlage Lattenberg – Genehmigung

Stäfa. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 11. Dezember 2018 verfügt:

Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung, welche die Gemeindeversammlung Stäfa mit Beschluss vom 18. Juni 2018 festgesetzt hat, wird genehmigt.

Die Unterlagen können während 30 Tagen, ab dem 4. Januar 2019 auf der Gemeindeverwaltung Stäfa, Goethestrasse 16, Büro S201A, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.

Gegen den Genehmigungsbeschluss der Baudirektion des Kantons Zürich vom 11. Dezember 2018 sowie den Beschluss der Gemeindeversammlung Stäfa vom 18. Juni 2018 kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Gemeinderat Stäfa