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Anordnung einer Ersatzwahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Schulpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

Für die aus der Schulpflege zurücktretende Cristina Würsten ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 - 2022 zu wählen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Die Urnenwahl findet am 11. Juli 2021 statt. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 14. Mai 2021 beim Gemeinderat Stäfa, Goethestrasse 16, 8712 Stäfa, schriftlich mit folgenden Angaben zu melden: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Stäfa, 7. Mai 2021                                                Gemeinderat Stäfa