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Aufhebung und Anordnung einer Urnenabstimmung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Anordnung für die Gemeindeabstimmung an der Urne für die kommunalen Vorlagen Neubau Schwimmbad für Schule Stäfa und Erstellung von drei temporären Schulpavillons am 3. März 2024 aufzuheben.

Auf Sonntag, 14. April 2024, wird die Gemeindeabstimmung an der Urne für die folgenden zwei Vorlagen festgelegt:

Vorlage 1:
Neubau Schwimmbad für Schule Stäfa
Verpflichtungskredit 19,132 Mio. Franken

Vorlage 2:
Erstellung von drei temporären Schulpavillons
Rahmenkredit 9,7 Mio. Franken

Gegen die Aufhebung und die neue Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Stäfa, 26. Januar 2024                      Gemeinderat Stäfa