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Vorübergehende Verkehrsanordnungen Obere Lattenbergstrasse, Abschnitt Zanikerstrasse bis Rainstrasse

Vorübergehende Verkehrsanordnungen
Obere Lattenbergstrasse, Abschnitt Zanikerstrasse bis Rainstrasse

Infolge Sanierungs- und Werkleitungsarbeiten an der Oberen Lattenbergstrasse im Abschnitt Zanikerstrasse – Rainstrasse, werden folgende Verkehrsanordnungen getroffen:

Ab 8. April 2024 – 30. September 2024

ist die Obere Lattenbergstrasse im Abschnitt Zanikerstrasse – Rainstrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Fussgänger werden je nach Bauetappe über die Zanikerstrasse, Allenbergstrasse und Rainstrasse geführt.

Die entsprechenden Verkehrsumleitungen sind signalisiert.

Die Anwohner werden mit separatem Schreiben über Zu- und Wegfahrtmöglichkeiten informiert. Witterungs- und bautechnisch bedingte Verzögerungen und Anpassungen der Verkehrsanordnungen können nicht ausgeschlossen werden.

Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tage vom Publikationsdatum beim Statthalteramt des Bezirks Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen; sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

Stäfa, 28. März 2024                                           GEMEINDEVERWALTUNG STÄFA

                                                                             Fachbereich Tiefbau