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Generelles Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet Stäfa

Der Kanton Zürich hat aufgrund der anhaltenden Trockenzeit ein allgemeines Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und in Waldesnähe erlassen. Aufgrund der besonderen Gefahrenlage und im Hinblick auf die bevorstehenden Feierlichkeiten zum 1. August beurteilt der Gemeinderat Stäfa die Brandgefahr in Wäldern, auf Wiesen und Feldern als erheblich. Aus diesem Grund erlässt er auf dem ganzen Gemeindegebiet ein generelles Feuerverbot. Dieses Verbot gilt für das Entfachen von Feuer im Freien (inkl. Gärten, Balkone oder Grillplätze) und das Grillieren mit Grillgeräten die mit Holz, Kohle oder Holzkohle (Gasgrillgeräte ausgenommen) betrieben werden. Verboten ist auch das Abbrennen von Feuerwerk (inkl. Kleinfeuerwerk). Als Voraussetzung für das Aufheben dieses Verbotes sind flächendeckende Niederschläge, welche mit einem Rückgang der hohen Temperaturen verbunden sind.

Die Feierlichkeiten zum 1. August und das geplante Feuerwerk auf dem Zürichsee vor Stäfa finden statt. Nicht stattfinden wird das Höhenfeuer beim Aussichtspunkt Risi. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen zum 1. August finden Sie unter www.vvstaefa.ch.

Der Gemeinderat.