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Verschiebung der Urnenabstimmung über zwei Vorlagen für die Schule Stäfa: Neues Schwimmbad und temporäre Schulpavillons

Die Abstimmung über die Vorlagen «Neubau Schwimmbad für die Schule Stäfa» und «Erstellung von drei temporären Schulpavillons» an der Urne wird auf den 14. April 2024 verschoben. Nach zwei zustimmenden Entscheiden der Gemeindeversammlung zur Projektwettbewerb und Projektierung soll jetzt ein neues Schwimmbad für das Lehrschwimmen in der Schule Stäfa gebaut werden. Die Kosten betragen 19.132 Mio. Franken. Gleichzeitig unterbreitet der Gemeinderat einen Rahmenkredit von 9,7 Mio. Franken für drei temporäre Schulpavillons, um flexibel auf die steigende Zahl der Schülerinnen und Schüler reagieren zu können.

Die Vorlagen wurden fristgerecht und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regeln für die Abstimmung vom 3. März 2024 vorbereitet und publiziert. Nun haben die Stäfner Ortsparteien diesen Abstimmungstermin für ihre parteiinterne Willensbildung als zu kurzfristig erachtet. Die SVP Stäfa hat zudem aus diesem Grund Stimmrechtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht.

Der Gemeinderat hat sich mit gestrigem Zirkularbeschluss für ein Entgegenkommen entschieden und den kurz bevorstehenden Versand der Abstimmungsunterlagen per Präsidialentscheid gestoppt. Neu hat er Sonntag, 14. April 2024, als eigenen Abstimmungstermin für diese beiden Vorlagen festgelegt.

 

Besondere Ausgangslage
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 27. November 2023 wurden vom Gemeindepräsidenten die für den 3. März 2024 geplanten Urnenabstimmungen über die beiden Bauvorlagen für die Schule angekündigt. Sie sind zudem in dem an der Gemeindeversammlung genehmigten Budget sowie im ebenfalls gutgeheissenen Finanzplan berücksichtigt. Der Gemeinderat hat daraufhin den Abstimmungstermin festgelegt und am 12. Januar 2024 innerhalb der gesetzlichen Frist und nachdem die (zustimmenden) Abschiede der RPK am 16. Januar 2024 vorlagen, die Beleuchtenden Berichte auf der Website der Gemeinde Stäfa am 19. Januar 2024 zugänglich gemacht.

Am 21. Januar 2024 hat die Zürichsee Zeitung auf einen Stimmrechtsrekurs der SVP Stäfa hingewiesen, der damit begründet wird, die Parteien könnten angesichts der kurzen Zeit bis zur Urnenabstimmung die erforderlichen Mitgliederversammlungen nicht rechtzeitig durchführen. Die anderen Ortsparteien schliessen sich gemäss ZSZ zwar nicht dem Stimmrechtsrekurs an, sehen aber wiederum gemäss ZSZ den gesetzlich gegebenen Zeithorizont zur politischen Meinungsbildung ebenfalls kritisch.

Der angesprochene Gemeindepräsident, Christian Haltner, nahm das Anliegen der Parteien zur Kenntnis und stellte fest: «Vorbereitung und Ablauf der Abstimmung vom 3. März 2024 stimmt mit allen gesetzlichen Regelungen überein und wird in dieser Form seit vielen Jahren für die Urnengänge unangefochten angewendet. Jedoch steht der Versand der Unterlagen für den 3. März unmittelbar an. Ich stand daher vor der Entscheidung, auf die Kritik im Zeitungsartikel sofort einzutreten oder nicht. Denn morgen wäre es bereits zu spät, um diesen Vorgang zu stoppen.» Nach Rücksprache mit den beteiligten Ressorts entschied er sich daher, den Versand zu stoppen. Der Gemeinderat beschloss auf seinen Antrag hin auf dem Zirkularweg, die Abstimmung um sechs Wochen auf den 14. April 2024 zu verschieben: «Die Vorlagen sind viel zu wichtig, um an Fragen der Terminfindung und der Kommunikation zu scheitern.»


Publikation und Versand
Die Beleuchtenden Berichte zu den Vorlagen sind auf der Portalseite der Gemeinde Stäfa (Politik / Abstimmungen) seit letzter Woche (19. Januar 2024) veröffentlicht und abrufbar. Die Stimmberechtigten erhalten das Stimmmaterial für die Abstimmung vom 14. April 2024 bis am 22. März 2024.


Zur Vorlage «Neubau Schwimmbad für die Schule Stäfa»
Heute verfügt die Schule Stäfa für den Schwimmunterricht nicht über ein Schwimmbecken. Aktuell wird Schwimmen im Bad des Schulinternats Redlikon unterrichtet. Diese Option besteht vertraglich gesichert nur noch bis Ende Juli 2025. Es finden aktuell Gespräche mit dem Schulinternat Redlikon statt, ob eine Übergangslösung bis zur möglichen Eröffnung des neuen Schwimmbads möglich ist. Die Schulpflege hat alle übrigen Optionen für die Zeit nach 2025 geprüft und keine Lösung finden können. Alle vorhandenen Hallenbadkapazitäten in der Region sind ausgelastet. Der Zürichsee stellt – entgegen der populären Meinung – keine Möglichkeit dar, Schwimmen zu unterrichten, denn die Anforderungen für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler lassen sich im See nicht erfüllen. Auch ist es witterungs- und jahreszeitenbedingt bei weitem nicht möglich, selbst die minimale Anzahl an Schwimmlektionen sicherzustellen.

Schwimmunterricht ist eine gesetzliche Verpflichtung der öffentlichen Volksschule und im Lehrplan 21 festgeschrieben. Die alters- und entwicklungsgemässe Heranführung der Kinder und Jugendlichen zum sicheren und bewussten Umgang im Wasser ist die beste Unfallprävention und eine Lebensschule. Auch ohne diese Vorgaben stünde es einer Seegemeinde wie Stäfa schlecht an, wenn die Abgängerinnen und Abgänger der Volksschule am Ende nicht schwimmen könnten. Daher ist vorgesehen, ein neues Schwimmbad für die Schule Stäfa im «Obstgarten» an der Geimoosstrasse, unmittelbar neben der Schulanlage Obstgarten, zu bauen.

Um neben dem schulischen Bedarf eine Nutzung des neuen Schwimmbads durch Vereine und kommerziell geführte Sport- und Therapieangebote zu ermöglichen, sieht das Projekt ein Schwimmbecken mit den offiziellen Schwimmlängen von 25 auf 10 Metern mit vier Bahnen vor. Für das Schulschwimmen würde ein Becken mit den Massen 16,6 auf 10 Meter genügen. Das Schwimmbad wird für den Schwimmunterricht mit einem Hubboden im halben Becken (10 x 12,5 m) ausgebaut.

Aufgrund dieser Ausgangslage bewilligte die Gemeindeversammlung im September 2020 einen Kredit über 450'000 Franken für einen Projektwettbewerb und im November 2022 einen Kredit über 875'000 Franken für die Projektierung des Siegerprojekts aus dem Wettbewerb

Die Investition für den Neubau des Schwimmbads beläuft sich auf rund 19,132 Mio. Franken (Genauigkeit ± 10%). Die jährlichen Folgekosten des neuen Bads werden gegenwärtig auf ca. 1,25 Mio. Franken geschätzt. Investition wie Folgekosten sind steuerfinanziert.

Das Schwimmbad für die Schule Stäfa im Gebiet «Obstgarten» ist westlich der Geimoosstrasse in der heutigen Sportanlage geplant. Es besteht aus zwei Gebäudeteilen, einem höheren südlichen Baukörper mit dem Schwimmbecken und einem niedrigeren nördliche Baukörper mit den Garderoben und dem Eingangsbereich. In der Schwimmhalle befindet sich das Becken mit 25 m Länge und 10 m Breite. Die Hälfte des Beckens verfügt über einen Hubboden, um Kinder ohne Kenntnisse sicher ans Schwimmen heranzuführen. Mit der geschlossenen Fassade Richtung Norden und dem Eingang an der südöstlichen Ecke sollen die Immissionen für das rückwärtige Wohnquartier geringgehalten werden. Ein neuer multifunktionaler Allwetterplatz, welcher den heutigen auf dem Bauplatz ersetzt, ist südlich des Schwimmbads angeordnet.

Abbildung 1: Erdgeschoss (gelb: südlichen Baukörper mit Schwimmbecken; blau: nördliche Baukörper mit Garderoben)

Für den Gemeinderat steht ausser Frage, dass ein regelmässiger Schwimmunterricht in der Schule Stäfa angeboten werden muss. Insgesamt ist es für ihn folgerichtig, nach den positiven Entscheiden der Gemeindeversammlung von 2020 und 2022 den nächsten Schritt für den Neubau des Schwimmbads für die Schule Stäfa zu tun. Ausser dem beschriebenen Neubau gibt es keine ernstzunehmende Alternative. Der Gemeinderat empfiehlt Ihnen deshalb, den Verpflichtungskredit für den Neubau Schwimmbad für die Schule Stäfa in der Höhe von 19,132 Mio. Franken anzunehmen.

 

Zur Vorlage «Temporäre Schulpavillons für die Schule Stäfa»
Der Gemeinderat beantragt einen Rahmenkredit von 9,7 Mio. Franken für drei temporäre Schulpavillons der Schule Stäfa. Aufgrund der 2023 aktualisierten Schulraumplanung zeigt ein zusätzlicher Raumbedarf. In den letzten fünf Jahren betrug das Bevölkerungswachstum knapp 4 Prozent, was einer Zahl von ca. 500 Personen entspricht. Dieses Wachstum führte unter anderem zum Anstieg der Anzahl Schulklassen und damit zu Raumnot an diversen Schulstandorten. Es ist auch zukünftig mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen. Ausserdem besteht an mehreren Schulanlagen ein erhöhter Instandsetzungsbedarf. Die beantragten temporären Schulpavillons sollen kurzfristig das Wachstum der Schülerzahlen aufnehmen und als Ausweichfläche für die anstehenden Sanierungen dienen, bis die Erweiterungen und Sanierungen der bestehenden Schulanlagen realisiert sind.

Um bedarfsgerecht eine Entlastung für den Schulbetrieb bieten zu können, braucht es eine flexible Lösung. Dafür eignen sich temporäre Schulpavillons. Diese bestehen aus einzelnen Modulen, die im Werk vorgefertigt und vor Ort zusammengebaut werden. So kann die Bauzeit auf ein Minimum reduziert werden. Durch die modulare Bauweise können die Bauten ohne weiteres rückgebaut und an einem anderen Standort wiederaufgestellt werden. Sie sind nicht standortgebunden wie ortsfeste Bauten und vielseitig einsetzbar. Dies wiederum ermöglicht es, die Schulpavillons als Sofortmassnahme für das Schülerwachstum, aber auch als Ausweichmöglichkeit für die anstehenden baulichen und strukturellen Veränderungen der Schulareale, welche in den nächsten 15 Jahren auf die Gemeinde Stäfa zukommen, zu nutzen.

Die Vorlage beinhaltet maximal drei temporäre Schulpavillons à vier bis sechs Klasseneinheiten für die Schuleinheiten Beewies, Kindergarten Grund und Kirchbühl Nord. Mit dem Rahmenkredit wird der Gemeinderat bevollmächtigt, die einzelnen Objektkredite nach konkretem Bedürfnis der Schule Stäfa zu bewilligen. Die geplanten temporären Schulpavillons werden einzeln pro Standort freigegeben, der Rahmenkredit wird nur bei ausgewiesenem Bedarf ausgeschöpft.

Die temporären Schulpavillons schaffen in den bestehenden Schulanlagen den benötigten Schulraum, mit dem das Schülerwachstum bis zu Inbetriebnahme der erweiterten Schulanlagen aufgefangen wird. Die Lebensdauer der temporären Schulpavillons beträgt mehrere Jahrzehnte. Damit werden sie für weitere Baumassnahmen in den Schularealen als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung stehen, was eine vorausschauende und flexible Lösung darstellt. Für zeitgerechte und angemessene infrastrukturelle Rahmenbedingungen sind die temporären Schulpavillons für den Gemeinderat eine zweckmässige und wirtschaftliche Lösung.