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Gemeinderat nimmt Petition für die Einführung von Tempo 30 an

Im November 2023 wurde dem Gemeinderat eine von der Grünliberalen Partei Stäfa (GLP) unterzeichnete Petition eingereicht. Darin fordert sie eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf allen Strassen im Siedlungsgebiet der Gemeinde Stäfa. Ausnahmen von Tempo 30, zum Beispiel auf verkehrsorientierten Sammelstrassen, sollen nach dem Wortlaut der Petition durch den Gemeinderat festgelegt werden. Der Gemeinderat hat nun die Petition angenommen und intern Auftrag erteilt, eine Vorlage zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 vorzubereiten.

Im September 2004 nahm die Gemeindeversammlung die damalige Vorlage des Gemeinderats für flächendeckendes Tempo 30 an. An der nachfolgenden Urnenabstimmung im September 2004 wurde das Vorhaben allerdings verworfen. Der Gemeinderat prüfte deshalb vorerst, ob der ablehnende Entscheid von 2004, also vor rund 20 Jahren, immer noch als wegleitend gelten muss. Dazu analysierte er in verschiedener Hinsicht die seit 2004 eingetretene Entwicklung. Insbesondere durch das Bevölkerungswachstum in Stäfa seit 2004, rund 50 %, und den als Folge davon deutlich höheren Überbauungsgrad in den Bauzonen, ist eine wesentlich veränderte Ausgangslage festzustellen. Es ist naheliegend, dass aus dieser Entwicklung auf ein – je nach Örtlichkeit unterschiedlich – deutlich höheres Verkehrsaufkommen in den Quartieren und auf den Sammelstrassen zu schliessen ist. Mit den bisher eingerichteten Tempo 30-Zonen liegt ein Flickenteppich vor, welcher der Akzeptanz dieses Verkehrsregimes kaum förderlich sein dürfte. Der Flickenteppich zeigt überdies, dass die Verkehrssituation in den Quartieren bei letztlich ähnlichen Verhältnissen ungleich behandelt wird. Schliesslich kommt heute ein Element dazu, welches damals keinen Eingang in die öffentliche Debatte gefunden hat. Langsamverkehr trägt zum geringeren Energieverbrauch und zu einem geringeren CO2-Ausstoss bei. Beides Elemente, die heute von der Stossrichtung der Nachhaltigkeitsstrategie 2040 des Gemeinderats erfasst sind. Auch die Kosten waren an der damaligen Vorlage ein Kritikpunkt. Diese sind heute gegenüber jenen im Jahr 2004 massiv tiefer. So dürfte ein Projekt für den flächendeckenden Einsatz von Tempo 30 heute in der ordentlichen Finanzkompetenz des Gemeinderats liegen.

Zusammenfassend kam der Gemeinderat zum Schluss, dass die damalige Ablehnung zu flächendeckendem Tempo 30 heute nicht mehr als verbindlich gelten kann. Die Ausgangslage hat sich in einem Mass verändert, mit der ein Festhalten am damaligen Entscheid nicht mehr begründet werden kann.

Zur aktuellen Verkehrssituation vertritt der Gemeinderat die Auffassung, dass auf den Strassen von Stäfa aus heutiger Sicht betrachtet kein offensichtliches Defizit in verkehrs- und sicherheitstechnischer Hinsicht festzustellen ist. Auch die Unfallzahlen und Geschwindigkeitsmessungen bestätigen dies. Hingegen kann bei den übrigen Auswirkungen der Strassennutzung wie Staub, Lärm, Energieverbrauch, Abgasemissionen erwartet werden, dass mit Tempo 30 zumindest subjektiv in der Wahrnehmung der Bevölkerung eine Verbesserung und ein Sicherheitsgewinn erwartet werden darf. Durch den flächendeckenden Ansatz und bei der heutigen Verkehrsdichte ist eine objektive Verbesserung der relevanten Umweltparameter bei Reduktion der Geschwindigkeit durchaus zu erwarten, ohne diese Verbesserung bewerten zu wollen.

Im Ergebnis entscheidet sich der Gemeinderat dafür, das Projekt für den flächendeckenden Einsatz von Tempo 30 wieder aufzunehmen. Es wird ein flächendeckendes Konzept entwickelt, bei dem die Sammelstrassen als Quartier und ortsinternen Verbindungen ausgenommen werden sollen. Zur zeitlichen Vorlage des Projekts hat der Gemeinderat noch keine Festlegungen getroffen. Das Vorhaben wird nun in die ressortinterne Planung aufgenommen. Er geht heute aber davon aus, dass durch die heute deutlich tieferen Anforderungen an den Erlass von Tempo 30-Zonen die Gesamtkosten unter 250'000 Franken liegen dürften. Sollte sich das nach abgeschlossener Planung bestätigen, würde der Gemeinderat die Kosten in eigener Kompetenz bewilligt; ein Entscheid durch den Souverän wäre nicht nötig.