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Öffentliche Auflage des kommunalen Teilrichtplans Energie

Der Gemeinderat hat den Entwurf für den kommunalen Teilrichtplan Energie, bestehend aus den Teilen «Situationsplan Eignungsgebiet Wärmeverbund» und «Richtplantext mit Erläuterungen der Raumplanverordnung» zuhanden der kantonalen Vorprüfung und der öffentlichen Auflage freigegeben. Die Unterlagen des Teilrichtplans Energie liegen vom 8. März bis 10. Mai 2024 öffentlich im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Bereits der regionale Richtplan bezeichnet auf dem Gemeindegebiet ein Eignungsgebiet für die Realisierung von Fernwärmenetzen. Der vorliegende Teilrichtplan Energie legt auf der Grundlage der energetischen Potenzialanalyse 2023 der Ostschweizer Fachhochschule OST das Eignungsgebiet für Wärmeverbundnetze fest, die in Etappen aufgebaut werden sollen. Der kommunale Teilrichtplan Energie konkretisiert dabei das im regionalen Richtplan Pfannenstil bezeichnete Eignungsgebiet für rohrleistungsgebundene Energieträger (Fernwärme), das grösser abgegrenzt ist. Der kommunale Teilrichtplan Energie ist auf einen Entwicklungszeitraum von rund 15 bis 20 Jahren ausgerichtet, d.h. der Teilrichtplan zeigt die langfristige Entwicklung des Wärmeverbundes auf.

Anlässlich der von der Gemeindeversammlung angenommenen Einzelinitiative «Stäfa wird Energiestadt Gold» wird die Energieversorgung auf dem gesamten Gemeindegebiet weiter analysiert und Handlungsfelder zur nachhaltigen Energieanwendung aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinde voraussichtlich gestützt auf § 7 des kantonalen Energiegesetzes (EnerG) einen Energieplan erarbeiten. Dieser wird im Unterschied zum Teilrichtplan Energie jedoch nicht durch die Gemeindeversammlung, sondern durch den Gemeinderat beschlossen.

Der Teilrichtplan Energie wird zeitlich dieser Gesamtbetrachtung im Rahmen einer kommunalen Energieplanung vorgezogen, damit die Detailplanung zum Wärmeverbund durch externe Energiedienstleister vorangetrieben werden kann. Im Unterschied zum Energieplan wird der Teilrichtplan Energie durch die Stimmbevölkerung beschlossen. Bei einem positiven Entscheid durch die Stimmbevölkerung erhält das Vorhaben zum etappenweisen Aufbau eines Wärmeverbunds die gewünschte, breit abgestützte politische Legitimation und eine langfristige Kontinuität für die weiteren Planungsschritte.

Die Festlegungen des kommunalen Teilrichtplans Energie sind behördenverbindlich. Der Gemeinderat wird beauftragt, die Energieversorgung im bezeichneten Gebiet entsprechend zu steuern. Für die Grundeigentümerschaften sind die Festlegungen im Teilrichtplan Energie nicht verbindlich. Es kann kein Anspruch auf Lieferung von Seewärme geltend gemacht werden. Der Teilrichtplan Energie entfaltet auch keine Pflicht, wonach bestehende Öl- und Gasheizungen innerhalb des im Situationsplan bezeichneten Eignungsgebiets ersetzen werden müssten. Mit dem Aufbau des Wärmenetzes wird jedoch ein Angebot geschaffen, das den kantonalen Anforderungen an die Wärmeversorgung bei neuen Bauvorhaben entspricht.

Die Unterlagen des Teilrichtplans Energie liegen vom 8. März bis 10. Mai 2024 öffentlich zur Einsicht auf. Ebenfalls können diese in diesem Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde Stäfa eingesehen werden. Anschliessend wird der Teilrichtplan bereinigt und voraussichtlich im September 2024 der Stimmbevölkerung zur Festsetzung unterbreitet.