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Abklärungen zur Schaffung von Asylunterkünften (Korrigiert)

Die Gemeinde Stäfa muss sich auf weitere Unterbringungen von schutzbedürftigen Personen vorbereiten. Für die Unterbringung in der Gemeinde besteht ein gesetzlicher Vollzugsauftrag durch den Kanton. Dieser ist durch ein Kontingent geregelt. Das Kontingent wurde seit dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine bereits drei Mal erhöht. Zuletzt hat der Regierungsrat am 31. Januar 2024 das Kontingent per 1. Juli 2024 von 1.3 % auf 1.6% der Wohnbevölkerung erhöht. Aktuell liegt das Kontingent von Stäfa bei 195 Personen, ab Juli 2024 bei 240 Personen.

Seit April 2023 betreibt die Gemeinde Stäfa eine temporäre Wohnsiedlung (TWS) an der Bahnhofstrasse. Dabei handelt es sich um eine kompakte 3-stöckige Wohnsiedlung, bestehend aus 6 Wohnungen, welche rund 50 Personen eine Unterkunft ermöglicht. Der Betriebsaufwand in der Liegenschaft ist gering und die gemachten Erfahrungen sind positiv.

Nebst der Quotenerhöhung wird der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum der Gemeinde für Geflüchtete aufgrund neuer Überbauungen, Nutzungsänderungen oder Renovationen stetig abnehmen. Der zuständige Fachbereich rechnet hieraus mit einem zusätzlichen Bedarf an Plätzen für über 20 Personen. Somit besteht ein Bedarf von mindestens 70 zusätzlichen Plätzen für Geflüchtete. Der Handlungsbedarf ist sehr dringlich geworden.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Stäfa 30’000 Franken für eine qualifizierte Eignungsabklärung zur Schaffung von alternativen Unterbringungsmöglichkeiten zur temporären Wohnsiedlung für Geflüchtete bewilligt, obwohl für eine zweite, gleiche Wohnsiedlung an der Schoorenstrasse eine gültige Baubewilligung vorliegt. Der Gemeinderat will das mögliche «Wie» der Unterbringung und deren Alternativen und Kombinationen objektiv und nach geltenden Standards prüfen, bevor er das weitere Vorgehen entscheidet. Folgende mögliche Unterbringungen für Geflüchtete werden geprüft:

a)         Errichtung einer Zeltstadt im Gebiet Geimoos
b)         Umnutzung der Zivilschutzanlage beim Alterszentrum Lanzeln
c)         Umbau und Umnutzung des öffentlichen Sonnenwies-Saals

Weitere Möglichkeiten sind im Liegenschaftenportfolio der Gemeinde Stäfa nicht ersichtlich. Abklärungsgegenstände sollen insbesondere die Erfüllung der geltenden Standards für die Unterbringung von Geflüchteten, Kapazitäten, Eignung, Sicherheitsdispositive, Kosten, Realisierungszeitraum bis Nutzungsbeginn, notwendige Umbauten, baurechtliche Bewilligungsfähigkeit, Gewährleisten der Nutzungsdauer für drei bis fünf Jahre und eine Begründung zur Eignungsempfehlung sein.