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Gartenabraum / Küchenabfälle (gebührenpflichtig)


was?


Baum-, Hecken- und Sträucherschnitt, kleine Wurzelstöcke, bis max. 15 cm Durchmesser; Laub, Unkraut, Schnittblumen, kleine Mengen Pflanzen-/Blumenerde, Rasenschnitt, usw.

Rüstabfälle, Kaffeesatz mit Papierfilter, Eierschalen, Teebeutel, Schalen von Zitrusfrüchten usw.

In den Kehrichtsack gehören „kompostierbares“ Geschirr/Beutel, Fleischresten, Knochen, Fischabfälle und Katzenstreu.


wann?


Die Daten finden Sie in unserem Abfallkalender


wie?
 

Bereitstellung erst am Abfuhrtag bis 07.00 Uhr an der Strasse in speziellen Containern mit Gebührenmarken. Andere Behältnisse werden nur akzeptiert, wenn sie glattwandig sind, sich der Durchmesser gegen oben nicht verengt, ein grosser, fester Griff vorhanden ist und sie gedeckt gelagert werden, damit sich kein Wasser ansammeln kann (oder Löcher am Boden der Behältnisse bohren). Baum- und Heckenschnitt gebündelt (max. 1.50 m lang, 25 kg pro Einheit), versehen mit der erforderlichen Anzahl Gebührenmarken (siehe Gebühren und Verkaufsstellen)

Bes.
 

Gebührenmarke: siehe Gebühren
Die Schutzfolien auf der Rückseite der Gebührenbändel an den Enden entfernen und den/die Bändel gut sichtbar befestigen

wo?
 

Strassenrand bei den Liegenschaften