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Festsetzung der Klärgebühr 2026
Gestützt auf Art 3.02 der Verordnung über die Abwasserbeseitigung, Teil II Gebühren, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 11. November die Klärgebühr für die Periode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wie folgt festgesetzt.
Gestützt auf Art 3.02 der Verordnung über die Abwasserbeseitigung, Teil II Gebühren, hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 11. November die Klärgebühr für die Periode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 wie folgt festgesetzt.
Bei diesem Klärgebührenansatz ergeben sich folgende Beträge (exkl. MwSt)
Klärgebühr pro Kubikmeter Wasserbezug Fr. 3.80 (Vorjahr Fr. 3.15 )
Die Akten zu diesem Beschluss liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung, 2. Stock Süd, Zimmer 201A, während den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert dreissig Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Baurekurskommission sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Stäfa, 28. November 2025 GEMEINDERAT STÄFA